BKA-Gesetz wird geändert SPD gesprächsbereit
18.11.2008, 18:51 UhrDie Ablehnungsfront gegen das neue BKA-Gesetz wird immer breiter. Das von der SPD regierte Rheinland-Pfalz gab bekannt, den von der Bundes-SPD in Berlin mitbeschlossenen neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Auch in den zusammen mit der CDU regierten Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verweigern sich die Sozialdemokraten. FDP, Grüne und Linke, die in sieben weiteren Ländern mitregieren, lehnen das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz ebenfalls ab. Damit gibt es in der Länderkammer keine Mehrheit mehr. SPD-Politiker sehen ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat als einzigen Weg, noch einen Konsens zu erreichen.
Bei der Union stieß das Verhalten der SPD in den Ländern auf heftige Kritik. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach im "Hamburger Abendblatt" von einem "Stück aus dem Tollhaus". Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte, im Gesetzgebungsverfahren hätten die Länder ausreichend Gelegenheit gehabt, ihren Standpunkt vorzutragen. Mit der neuen Lage dürften sich auch die Innenminister bei ihrer am Mittwochabend in Potsdam beginnenden Herbstkonferenz befassen, auch wenn das BKA-Thema offiziell nicht auf der Tagesordnung steht.
SPD gesprächsbereit
SPD-Fraktionschef Peter Struck signalisierte Gesprächsbereitschaft. Über Einzelpunkte könne man reden, sagte er dem Bonner "General-Anzeiger". Aus seiner Sicht seien die Inhalte der von der Großen Koalition verabredeten Regelung aber unstrittig. Zur Terror-Bekämpfung müssten Sicherheitsbehörden auch online auf private Computer zugreifen können. Struck verwies darauf, dass vorgesehen ist, eine solche Entscheidung nachträglich von einem unabhängigen Juristen überprüfen zu lassen.
Mit dem Gesetz soll das BKA erstmals das Recht erhalten, zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend tätig zu werden. Vorrangiger Streitpunkt sind die Online-Durchsuchungen von Computern verdächtiger Personen, die in Eilfällen auch ohne richterlichen Beschluss möglich sein sollen. Die Kritiker bemängeln ferner das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten. Zu den geplanten neuen Kompetenzen gehören auch das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen.
Quelle: ntv.de