Politik

"Kapazität muss Maßstab sein"Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl streichen

25.09.2026, 00:03 Uhr
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Sachsens Innenminister Schuster (r) und Bundesinnenminister Dobrindt in Dresden. (Foto: picture alliance/dpa)

Mit Grenzkontrollen hat Innenminister Dobrindt die Zahl der Asylgesuche gesenkt. Sein sächsischer Amtskollege will die Lage grundsätzlich neu regeln. Künftig solle nicht mehr ein individuelles Grundrecht maßgeblich sein, sondern die Aufnahmekapazität des Landes.

Sachsens Innenminister Armin Schuster von der CDU hat dafür plädiert, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Das geht aus einem Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts hervor, der der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" vorliegt. "Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt", sagte Schuster den Zeitungen. Statt dem individuellen Asylanspruch solle es jährliche Kontingente geben, forderte er. "Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden." 

Der CDU-Politiker will mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte eröffnen und darüber in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. Er sieht im aktuellen Rückgang der Asylanträge seine früheren Forderungen bestätigt. "Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein", sagte er. 

Zuletzt war die Zahl der Erstanträge in Sachsen deutlich gesunken: Im Vergleich zu 2024 sind die Zugangszahlen um zwei Drittel zurückgegangen. Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb "unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen". 

Lockerung der EU-Menschenrechtskonvention

Schusters Vier-Punkte-Plan sieht zudem eine Ausreiseerzwingungshaft vor. "Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können", heißt es darin. Dafür müsste das Ausländerrecht entsprechend geändert werden. 

Zudem fordert Sachsens Innenminister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Schließlich sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, so Schuster: "Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt." 

Quelle: ntv.de, mau

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