Politik

Thüringen droht mit Veto im Bundesrat Schonfrist für Solar-Großanlagen?

(Foto: dpa)

Irgendwann würde es passieren, so viel war klar. Trotzdem reagiert die Solarbranche empfindlich auf die geplanten Kürzungen der staatlichen Förderungen. In den ostdeutschen Bundesländern regt sich Widerstand, Thüringen droht mit einem Veto im Bundesrat. Jetzt wird bekannt: Großprojekte sollen die Vergünstigungen offenbar länger erhalten.

Große Freiflächen-Projekte sollen doch länger von der bisherigen Solar-Förderung profitieren als bislang bekannt. Der Stichtag 9. März der Kappung soll für Kraftwerke über zehn Megawatt nicht gelten, wie aus dem Gesetzentwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) hervorgeht. Stattdessen sollen die Hilfen für neue Anlagen dieser Größenordnung erst zum Juli wegfallen. Voraussetzung sei aber eine bestehende Baugenehmigung für das Projekt. Damit wolle man den langen Planungsvorläufen für solche Kraftwerke Rechnung tragen.       

Nach dem Gesetzentwurf des Umweltministeriums, der als sogenannte Formulierungshilfe für die Fraktionen am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, werden diese Anlagen ab Juli gar keine Hilfen über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mehr erhalten. Ziel ist es, damit Großprojekte wie im brandenburgischen Finow mit einem hohen Flächenbedarf zu verhindern. In FDP-Kreisen hieß es allerdings, dort, wo etwa in der Nähe von Ballungsräumen Strombedarf bestehe, müssten diese großen und besonders effizienten Kraftwerke weiter möglich sein.        

Hilfe sinkt bis zu 29 Prozent

In Koalitionskreisen wurde auch der 9. März als Stichtag für die Kürzungen der Hilfen für die übrigen Anlagen kritisiert. Handwerker und Lieferanten bräuchten ebenfalls einen angemessenen Vertrauensschutz. Zwar sei seit Januar klar, dass die Förderung gekappt werde. Umweltminister Norbert Röttgen habe aber öffentlich vom 1. April gesprochen.   

Die staatliche Förderung von Solarstrom soll nach den Plänen der Bundesregierung um 20,2 bis 29 Prozent sinken. Zusätzlich soll nicht mehr der komplette Strom vergütet werden, sondern nun noch 85 bis 90 Prozent. Die bislang gültige Förderung selbst verbrauchten Stroms soll komplett wegfallen. Zudem soll die Vergütung ab 1. Mai für die jeweils neu installierten Anlagen monatlich um 0,15 Cent sinken.

Der 9. März wurde als Stichtag gewählt, da sich dann der Bundestag in erster Lesung mit der EEG-Novelle befassen soll.

Beschlüsse sollen rückwirkend gelten

Besonders in ostdeutschen Bundesländern mit vielen Standorten der Solarbranche treffen die Kürzungspläne auf Widerstand. Das EEG ist allerdings nicht zustimmungspflichtig und kann über die Länderkammer daher nur verzögert werden. Nach Vorstellungen der Regierung sollen die Regelungen aber auch bei einem Beschluss erst im Sommer dann rückwirkend zum 9. März greifen.   

Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", die Kürzungen seien zu abrupt. Sie drohte mit einem Veto im Bundesrat: "Ohne Veränderungen geben wir unsere Zustimmung nicht." Darin sei sie sich mit dem Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff (CDU), einig.

Der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag, Ulrich Petzold sagte, kein Gesetz gehe aus dem Bundestag so heraus, wie es hinein gegangen sei. Er habe "große Bedenken" gegen die kurzfristigen Kürzungen. Dies gefährde die Planungen von Unternehmen. "Wir werden uns Klagen an den Hals holen."

Quelle: ntv.de, rts/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen