Politik

Wieder Genosse der Bosse? Schröder trifft Wirtschaftschefs

Die rot-grüne Regierungskoalition will das umstrittene Brückengeld für Arbeitslose über 55 Jahre im Hartz-Gesetz streichen. Das meldet die Tageszeitung "Die Welt".

Außerdem werde erwogen, Leiharbeiter erst nach sechs Monaten wie die Stammbelegschaft zu entlohnen, heißt es in dem Blatt unter Berufung auf Regierung und Koalition. Bislang sieht das im Bundestag Mitte November beschlossene Gesetz vor, dass bei zuvor arbeitslosen Zeitarbeitern nur sechs Wochen lang vom Grundsatz der gleichen Bezahlung abgewichen werden darf.

Damit verzichte die rot-grüne Koalition auf zentrale Bestandteile der Hartz-Gesetze, um die Zustimmung der unionsgeführten Länder im Bundesrat zu erlangen. Mit den Änderungen wolle die Bundesregierung auch den Bedenken der Wirtschaft entgegenkommen, hieß es.

Das Brückengeld sieht vor, dass sich Arbeitslose über 55 Jahre mit der Hälfte ihres Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosigkeit in den Vorruhestand abmelden können. Opposition und Arbeitgeber fürchten, dass das Brückengeld von Unternehmen aufgestockt wird und so eine neue Frühverrentungswelle auslösen könnte.

Schröder plant Treffen mit Industriebossen

Bundeskanzler Gerhard Schröder plant den Berichten nach, Mitte Januar mit hochrangigen Vertretern der deutschen Wirtschaft zusammenzutreffen. Darunter seien auch zahlreiche Spitzen der Automobilindustrie. Im Mittelpunkt des Treffens solle eine Grundsatzdebatte über die Wirtschafts- und Steuerpolitik der rot-grünen Koalition stehen, hieß es.

Schröder wolle offenbar das gestörte Verhältnis zur Wirtschaft wieder normalisieren. Führende Vertreter der Industrie haben die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Regierung scharf kritisiert und sie als Konjunkturbremse bezeichnet.

Einigung im Vermittlungsausschuss

Obwohl die Beratungen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat bisher ohne Ergebnis zu den Arbeitsmarkt-Reformgesetzen blieben, sieht das Gremium Chancen für eine Einigung. Die SPD-Vertreter hatten eingewilligt, über das Vorhaben in einer Arbeitsgruppe weiter zu diskutieren. Diese soll ihre Ergebnisse am 17. Dezember präsentieren. Dies teilte der Ausschussvorsitzende, der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD), nach Ende der Sitzung mit. In der Bevölkerung gibt es laut Gabriel kein Verständnis dafür, dass SPD und Union bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht an einem Strang ziehen.

Verhandelt werden soll über die Mini-Jobs, die steuerliche Behandlung von haushaltsnahen geringfügigen Beschäftigungen und das so genannte Brückengeld. In der Arbeitsgruppe soll über beide Teile des Gesetzes gesprochen werden - den zustimmungspflichtigen und den zustimmungsfreien.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sagte, die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss hätten "ziemlich unmittelbar vor dem Scheitern" gestanden. Die Arbeitsgruppe sei möglich geworden, nachdem sich die SPD bereit erklärt habe, über beide Hartz-Pakete zu sprechen. Gesprächsbedarf sieht Koch auch bei den Personal-Service-Agenturen, die nicht staatlich sein dürften, und den Ich-AGs, die nach seinen Worten nur die Fehler des Scheinselbstständigengesetzes verbrämen sollen.

Grüne sind skeptisch in punkto Union

Die Grünen bezweifeln allerdings die Kompromissbereitschaft der Union. Die Union habe versucht, ihre "Blockademacht" auf Gesetze auszuweiten, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürften, sagte Fraktionschefin Krista Sager im Inforadio Berlin-Brandenburg. Das sei kein Zeichen, dass die CDU - vor allem Koch -, hier konstruktiv mitarbeiten wolle. Dagegen habe Rot-Grün Verhandlungsbereitschaft gezeigt, indem nun auch die nicht zustimmungspflichtigen Gesetze des Hartz-Pakets in der Arbeitsgruppe beraten werden sollen.

Die Notgesetze zu Gesundheit und Rente sowie das Gesetz zur Fortschreibung der Ökosteuer waren gegen die Stimmen der Unionsvertreter im Vermittlungsausschuss durchgesetzt worden. Sollte die Koalition die Gesetze im Bundestag mit Kanzlermehrheit bestätigen, kommt es zu einer Nullrunde für die Krankenhäuser. Auch die Regelungen zur Begrenzung des Beitragssatzanstieges bei den Krankenkassen und bei der Rentenversicherung können dann fristgerecht zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Quelle: ntv.de

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