Diäten in Hessen erhöht Schwarz-Rot-Gelb einig
05.06.2008, 20:50 UhrWenn es darauf ankommt, funktioniert die fraktionsübergreifende Arbeit im hessischen Landtag. Wenige Stunden nach einem Eklat im Streit um die Abschaffung der Studiengebühren stimmten CDU, FDP und SPD gemeinsam für eine Diätenerhöhung.
Das neue Gesetz sieht vor, die Diäten der 110 Abgeordneten bis 2012 jährlich an die durchschnittliche Einkommensentwicklung anzupassen. Die Grünen enthielten sich der Stimme, die Linken stimmten mit Nein. Die Grünen hätten nach Worten ihres Fraktionsgeschäftsführers Mathias Wagner zugestimmt, wenn gleichzeitig die Regeln über die Offenlegung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten verschärft worden wären. Die Linken lehnten die Automatisierung grundsätzlich ab und nannten die aktuelle Anhebung überflüssig.
Nach dem Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, steigen die Diäten der Abgeordneten in diesem Jahr um 0,44 Prozent auf 6.657 Euro. Dazu kommt eine monatliche Kostenpauschale von künftig 533 Euro. Diese Kostenpauschale wird bis 2012 jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst.
Streit um Automatismus
Der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim hält das Gesetz für verfassungswidrig. In einem Gastbeitrag für die "Frankfurt Rundschau" kritisierte er, das Parlament müsse nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die Diäten selbst entscheiden. Um die Kontrolle dieser Entscheidung durch die Öffentlichkeit nicht zu unterlaufen, sei das Parlament verpflichtet, jede einzelne Erhöhung einzeln zu beschließen. Eine automatische Erhöhung der Diäten sei nicht zulässig.
Der Fraktionsgeschäftsführer der CDU im Landtag, Axel Wintermeyer, wies die Kritik von Arnims zurück. Das hessische Gesetz sehe keine automatische Steigerung der Diäten vor, weil die Abgeordnetenbezüge auch sinken könnten. Das Gesetz sei auch nicht verfassungswidrig, sondern folge den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und orientiere es sich an gleich lautenden Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg.
Schon bisher wurden für die Diätenanpassungen Daten des Statistischen Landesamtes über die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitern, Angestellten und Beamten genutzt. Allerdings hatten die Abgeordneten jedes Jahr gesondert darüber beraten und beschlossen. Dabei kam es auch zu Nullrunden. Künftig soll das Verfahren der Automatisierung zum Beginn der jeweiligen Legislaturperiode im Prinzip beschlossen werden, dann soll die von den Statistikern ermittelte Veränderungsrate automatisch gelten.
Quelle: ntv.de