Streit zwischen SPD und UnionSchwarz-Rot muss Migrationspaket aufschieben

Bereits 2024 einigen sich die EU-Staaten auf eine restriktivere Migrationspolitik. Bei der Einführung der neuen Regeln in Deutschland gibt es jedoch Streit zwischen SPD und Union. Aus Koalitionskreisen heißt es, die Freiheitsrechte von Migranten in den Asylzentren seien Grund der Differenzen.
Union und SPD haben beim Asyl- und Migrationspaket (GEAS) doch noch keine abschließende Einigung gefunden. Die Neu-Regelungen im Rahmen der europäischen Vorgaben werde daher dieses Jahr im Bundestag nicht mehr beschlossen, sagten Vertreter von SPD und Union in Berlin. Man wolle dies Anfang 2026 nachholen, es gebe nur noch einige wenige Punkte zu klären. Dabei geht es vor allem um Freiheitsbeschränkungen von Migranten in den Asylzentren, aus denen sie als sogenannte "Dublin-Fälle" in andere europäische Länder zurückgebracht werden sollen. Die Menschen waren bereits in diesen Ländern registriert oder hatten dort sogar schon einen Asylantrag gestellt.
Mit den auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossenen GEAS-Regelungen sollen die illegale Migration stärker begrenzt und Asylverfahren beschleunigt werden. Diese sollen möglichst an die Außengrenzen der EU verlagert werden. Die EU-Regelungen müssen bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Regeln als Anhang vorgesehen
Kürzlich hatten sich die Innenminister der EU-Staaten zudem auf eine weitergehende Verordnung verständigt, die dann noch an GEAS angehängt wird und weitere Regelungen vorsieht. Die Mitgliedstaaten einigten sich unter anderem darauf, EU-Beitrittskandidaten sowie die Länder Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien als "sicher" einzustufen. Deutschland kann diese Staaten per Verordnung des Innenministeriums auch im deutschen Recht verankern. Zudem haben sich Italien und Griechenland bereit erklärt, ab Sommer wieder "Dublin-Fälle" zurückzunehmen. Bislang hatten sie sich geweigert.
Bereits beim Beschluss des GEAS-Entwurfs im Bundeskabinett hatte es eine zweimalige Verschiebung gegeben, da es zwischen Unions- und SPD-Ministerien Differenzen gab. Ein zentraler Streitpunkt war auch damals die Frage, wie stark die Bewegungsfreiheit von Migranten in Asylzentren eingeschränkt werden soll, um ein Untertauchen vor Abschiebung zu verhindern. Zudem sollen Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf ein Minimum gekürzt werden können, etwa bei Gewalt in Unterkünften oder der Missachtung von Meldepflichten.
Die Bundesregierung wollte mit der frühzeitigen Vorlage des Gesetzes den Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ausreichend Zeit für die Umstellung geben und Rechtssicherheit schaffen.