Wissenschaftler sehen mögliche Milliarden-Rückzahlung Schwarz-rote Rente verfassungswidrig?
05.12.2013, 08:42 Uhr
Rückwirkend gilt nicht: Die Rentenbeiträge sollen zum 1. Januar 2014 nicht sinken.
(Foto: picture alliance / dpa)
Union und SPD wollen den Rentenbeitrag nach Neujahr per Gesetz festschreiben und so eine Senkung verhindern. Womöglich ist das zu spät - und damit nicht verfassungskonform, heißt es in zwei Studien. Dies könnte den Staat demnach 14 Milliarden Euro kosten.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rentenpläne von Union und SPD angemeldet. In einem Gutachten kommen die unabhängigen Juristen zu dem Schluss, dass das von Schwarz-Rot geplante Gesetz zum Verzicht auf Beitragssenkungen in der Rentenversicherung noch bis zum Jahresende verabschiedet werden muss.
Ansonsten müssten zu hohe Rentenbeiträge womöglich an die betroffenen Bürger zurückgezahlt werden. Dabei gehe es potenziell um rund 14 Milliarden Euro, heißt es.
Der Grund: Kommt die Regelung erst später zustande, könne sie nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 gelten, sondern nur für die Zukunft. "Dabei müsste nicht der Ablauf des Jahres 2014 abgewartet werden", zitiert "Die Welt" aus dem Gutachten. "Zwar hat es hierzu im Sozialrecht noch keine vergleichbaren Regelungen gegeben, jedoch kann in diesem Zusammenhang das Verbot der Rückwirkung im Steuerrecht analog herangezogen werden."
"Verfassungsrechtliche Zweifel"
Zum gleichen Ergebnis kommt offenbar auch ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. "Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf", zitiert das Blatt aus der Untersuchung. Dadurch riskiere die Bundesregierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz.
Dabei wird auch vor Klagen gegen die Beitragsfestlegung gewarnt. Sollten die Gerichte bestätigen, dass die Beitragssatzfestlegung rechtswidrig war, "wären die zu viel gezahlten Rentenbeiträge zurückzuzahlen", warnen die Experten dem Bericht zufolge.
Schlussabstimmung zu spät
Um die Besserstellung von Müttern, langjährig Versicherten und Erwerbsgeminderte in der Rente zu finanzieren, haben sich Union und SPD darauf verständigt, den Beitragssatz zur Rentenversicherung auf dem derzeitigen Niveau von 18,9 Prozent festzuschreiben. Dazu ist eine Gesetzesänderung nötig, weil die Beiträge nach geltendem Recht gesenkt werden müssten.
Sofern die SPD-Mitglieder grünes Licht für die schwarz-rote Koalition geben, soll ein gemeinsamer Gesetzentwurf am 19. Dezember in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Schlussabstimmung ist aber erst für Anfang 2014 geplant. Ohne diese Gesetzesänderung müsste der Rentenbeitrag Anfang 2014 um 0,6 Punkte sinken, was der Rentenkasse etwa sechs Milliarden Euro an Einnahmen entzöge.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa