Regierung kann schalten und walten Sparpaket an den Ländern vorbei
25.08.2010, 19:37 UhrDie Bundesregierung geht davon aus, dass das von ihr geplante Sparpaket auch nicht in Teilen vom Bundesrat blockiert werden kann. Grund sei, dass die Neuregelung die Länder begünstige und nicht belaste. Dies betreffe vor allem die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld und die Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger.
Die Bundesregierung kann ihr Sparpaket zur Sanierung des Bundeshaushaltes auch gegen den Willen des Bundesrates durchsetzen. Eine Zustimmung der Länderkammer sei nicht notwendig, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Das hätten die Prüfungen der Verfassungsexperten von Justiz- und Innenministerium ergeben. Damit kann die Opposition die Gesetzesänderungen, die sie als unsozial geißelt, nicht über den Umweg Bundesrat stoppen, in dem Union und FDP keine eigene Ländermehrheit haben.
Bisher war die Regierung davon ausgegangen, dass ein Element ihrer Sparbeschlüsse zustimmungspflichtig sein könnte: die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger. Die Regierung wollte die Passage deshalb aus dem Haushaltsbegleitgesetz herauslösen, mit dem die Sparbeschlüsse umgesetzt werden.
Seibert bestätigte nun einen Bericht der "Berliner Zeitung", wonach auch die Streichung des Wohnkostenzuschusses als nicht mehr zustimmungspflichtig angesehen wird. Das Begleitgesetz, das auch andere umstrittene Maßnahmen wie die Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger oder die Brennelementesteuer enthält, will die Bundesregierung nächste Woche Mittwoch verabschieden.
Nur noch Verzögerung möglich
Der Bundesrat hätte dann nur noch die Möglichkeit, die Gesetzgebung durch einen Einspruch zu verzögern. Die Koalition könnte diesen allerdings im Bundestag mit der Mehrheit der Sitze überstimmen und die Länderkammer übertrumpfen. Mit dem Sparpaket will die Bundesregierung ihren Haushalt bis 2016 um rund 80 Milliarden Euro entlasten und damit die Neuverschuldung verringern. Dies schreibt die Schuldenbremse im Grundgesetz vor.
Quelle: ntv.de, rts