Organspende zu Lebzeiten Spender sollen abgesichert sein
21.01.2012, 14:15 Uhr
Wer haftet, wenn nach einer Spende die zweite Niere ausfällt? Unfall- und Krankenversicherungen streiten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Tausende Menschen warten in Deutschland auf Spenderorgane. Doch wenn nach einer Lebendspende Komplikationen auftreten, müssen sich die Spender oft mit den Kassen um Kostenübernahmen streiten. Das soll ein Ende haben.
Die Bundesregierung will Menschen, die sich zu einer Lebendspende entschließen, rechtlich und finanziell besser absichern. Wenn zum Beispiel nach einer Nierenspende die zweite Niere versagt, sollen Lebendspender – den Plänen zufolge – einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Absicherung bekommen. Das Gesundheitsministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitungen der WAZ-Gruppe. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte in Berlin, ihm sei wichtig, dass die Möglichkeiten für Lebendspenden von Organen verbessert würden.
Wie die WAZ-Gruppe schreibt, streiten Unfallversicherung und Krankenversicherung oft über die Kosten, wenn etwa die zweite Niere nach einer Spende ausfällt. Künftig soll es einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der Operation geben. Hinzu kommt die Anhebung des nach sechs Wochen zu zahlenden Krankengeldes durch die Krankenkasse. Es soll für Organspender von 90 auf 100 Prozent des Nettoeinkommens angehoben und unbefristet gezahlt werden, bis der Spender wieder vollkommen gesund ist.
Weniger Streit durch Beweislast-Umkehr
Unfallversicherer sollen verpflichtet werden, für die Spätfolgen einer Lebendspende - Behandlungskosten und Reha - aufzukommen. Es sei denn, sie können beweisen, dass die Komplikationen nichts mit der Transplantation zu tun haben. Diese Beweislast-Umkehr soll dem Spender aufreibende Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Bahr sagte: "Die Menschen, die sich zur Lebendspende entschließen, müssen von der Solidargemeinschaft abgesichert sein und verdienen unsere volle Unterstützung." Die Pläne könnten in die ohnehin anstehende Novellierung des Transplantationsgesetzes aufgenommen werden. "So verlieren wir keine weitere Zeit." Bahr erinnerte daran, dass in Deutschland Tausende Menschen auf Spenderorgane warten. Jeder Lebendspender sei ein Lebensretter. "Die Lebendspende muss deshalb auf eine sichere Grundlage für die Betroffenen gestellt werden."
Anpassung ans EU-Recht
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes war im Sommer 2011 vom Kabinett beschlossen worden. Für die erste Lesung im Bundestag gibt es noch keinen Termin. In dem Entwurf geht es vor allem um eine Anpassung an das EU-Recht - so müssen Krankenhäuser, die Organe entnehmen, künftig Transplantationsbeauftragte einsetzen. Per Antrag können die Bundestags-Fraktionen Gesetzentwürfe, die schon in der Beratung sind, ändern. Die ist nun beim Transplantationsgesetz geplant. Das Gesundheitsministerium habe Formulierungshilfen für die geplanten Änderungsanträge der Fraktionen gegeben, hieß es.
Quelle: ntv.de, dpa