Politik

Selbstanzeige weiter möglich Steuerbetrüger müssen mehr Strafe zahlen

Das Prinzip der Selbstanzeige soll unangetastet bleiben. Aber die Strafen verschärfen sich.

Das Prinzip der Selbstanzeige soll unangetastet bleiben. Aber die Strafen verschärfen sich.

(Foto: dpa)

Zu gut funktioniert aus Sicht der Bundesregierung das Prinzip der Selbstanzeige bei Steuerbetrug. Deshalb soll sich daran nichts ändern. Die Länderfinanzminister einigen sich bei ihrem Treffen allerdings darauf, dass Steuerhinterziehung sehr viel teurer wird.

Steuerbetrüger in Deutschland haben nur noch wenige Monate Zeit, sich beim Fiskus weitgehend schadlos zu offenbaren. Die Finanzminister der Länder beschlossen auf ihrer Tagung in Stralsund, an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. Zum 1. Januar 2015 sollen aber die steuerrechtlichen Strafzuschläge erhöht werden, die auf Steuerschulden aus illegalen Auslandskonten zu zahlen sind.

Eine Selbstanzeige und die vollständige Offenlegung der Konten sind Voraussetzung dafür, dass der Staat von strafrechtlichen Verfahren absieht. Nach früheren Angaben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Norbert Walter-Borjans aus Nordrhein-Westfalen, gab es in den zurückliegenden vier Jahren bundesweit 70.000 Selbstanzeigen und dadurch knapp drei Milliarden Euro Einnahmen für den Staat. Vor allem der Ankauf von Daten-CDs zu illegalen Auslandskonten ließ die Selbstanzeigen sprunghaft steigen.

Nach dem einhelligen Willen der Minister sollen künftig schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro 10 Prozent Zuschlag erhoben werden, von 100.000 Euro an 15 Prozent und ab einer Million 20 Prozent. Bisher wird generell erst ab 50.000 Euro ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben. Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden. Fällig wird auch weiterhin ein Hinterziehungszins von 6 Prozent pro Jahr.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterstütze die von seinen Länderkollegen beschlossenen Eckpunkte, hieß es. In Abstimmung mit ihnen werde ein Gesetz erarbeitet, das Anfang 2015 in Kraft trete.

Quelle: ntv.de, nsc/dpa

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