Umstrittene Rasterfahndung Studenten beschweren sich
13.02.2002, 12:43 UhrEin jordanischer Student der Universität Münster will gegen das vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gefällte Urteil zur Rasterfahndung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das teilte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Hochschule, der den Studenten unterstützt, am Mittwoch mit. Auch ein marokkanischer Student aus Duisburg plane Beschwerde gegen den OLG-Beschluss zu seiner Klage.
Das OLG hatte am Montag beschlossen, bei der Fahndung nach so genannten Schläfern von islamistischen Organisationen dürften nur personenbezogene Daten von Staatsangehörigen eines verdächtigen Landes oder von Muslimen weitergegeben werden - nicht aber von deutschen Staatsbürgern.
Nach Ansicht des AStA widerspricht die OLG-Entscheidung dem im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz, wonach niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf.
Weitere Klagen anhängig
In Berlin und Hessen hatten Gerichte die Rasterfahndung bereits für unzulässig erklärt. In Hamburg wird sie derzeit juristisch überprüft. Die Hansestadt hatte aber bereits das Festhalten an der Rasterfahndung nach so genannten "Schläfern" islamistischer Organisationen angekündigt. Mehrere der Todespiloten der Anschläge vom 11. September in den USA lebten jahrelang ungestört in Hamburg.
Anti-Terror-Maßnahme
Nach den Terroranschlägen vom 11. September übermittelten die Einwohner-Meldeämter, die Hochschulen und das Ausländer-Zentralregister personenbezogene Daten aller zwischen 1960 und 1983 geborenen Männer an die Polizei zum Datenabgleich. Die Befürworter dieser Fahndungsmethode argumentieren, dass es auch für mögliche Anschläge in Deutschland "hinreichende Anhaltspunkte" gegeben habe. Gegner sehen eine Gefährdung der Bürgerrechte.
Quelle: ntv.de