Beschluss des Kabinetts Studieren weiter gratis
20.02.2002, 12:47 UhrDas Studium an staatlichen Hochschulen in Deutschland soll auch in Zukunft generell nichts kosten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Allerdings gilt die grundsätzliche Gebührenfreiheit nur "bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss". Für ein Zweitstudium hingegen können die Länder ebenso weiter Geld eintreiben wie für eine "deutliche" Überschreitung der regulären Studienzeit.
Zudem sieht das Gesetz die Bildung von "Studierendenschaften" an allen Hochschulen vor. Diese sollen soziale und kulturelle Dinge, den Sport und "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung" die politische Bildung fördern. Zur Finanzierung dieser Aufgaben sollen sie auch Beiträge erheben dürfen. In Bayern und Baden-Württemberg sind solche Vertretungen bislang nicht vorgesehen.
Klärung des "politischen Mandats"
Zur Schlichtung des langjährigen Streits um das "politische Mandat" der Studentenvertretungen heißt es in dem Gesetz wörtlich: "Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Studierendenschaft insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen."
Schließlich sollen im Hochschulrahmengesetz die bislang nur modellhaft eingeführten Bachelor- und Masterstudiengänge verankert werden. Inzwischen gibt es an den Hochschulen über 1.000 Studiengänge mit diesen aufeinander aufbauenden Abschlüssen.
Rechtssicherheit für Studenten und Eltern
Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) sagte, mit der Regelung zur Kostenfreiheit des Erststudiums erhielten Studenten und Eltern Rechtssicherheit bei der Studienentscheidung. Rot-Grün habe die Familien mit mehr Kindergeld, weniger Steuern und der Bafög-Reform entlastet. Dieses Geld solle jetzt nicht über Studiengebühren wieder weggenommen werden. Der Gesetzentwurf ist konform zum einstimmigen Studiengebühren-Beschluss, den die Kultusministerkonferenz im Mai 2000 getroffen hatte.
Bayern kündigt Klage an
Bayern will gegen das Studiengebühren-Gesetz Verfassungsklage einreichen. Dies kündigte Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) an. Mit der von der rot-grünen Koalition angestrebten bundesweiten Garantie eines gebührenfreien Erststudiums verstoße der Bund gegen die im Grundgesetz festgelegte Zuständigkeit der Länder. Gleiches gelte für die vorgesehene Einrichtung von Studentenvertretungen an allen Hochschulen.
Quelle: ntv.de