Möglicher Verstoß gegen Abrüstungsvertrag Testet Russland heimlich Raketen?
30.01.2014, 21:29 Uhr
Wegen einiger Unklarheiten haben die USA bislang eine offizielle Schuldzuweisung an die Adresse von Präsident Putin vermieden.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Die USA und Russland verfügen über unterschiedliche Waffengattungen. Die Ursachen sind meist geografischer Natur. Die USA werfen Russland vor, eine Rakete zu testen, die laut bilateralem Vertrag gar nicht mehr existieren dürfte. Moskau dementiert nicht.
Russland soll gegen ein bilaterales Abkommen mit den USA verstoßen und Mittelstreckenraketen getestet haben. Darüber informierte die US-Regierung ihre Nato-Bündnispartner Mitte Januar in Brüssel. Nach Angaben der "New York Times", soll Moskau wiederholt seit 2008 landgestützte Marschflugkörper eines neuen Typs namens RS-26 getestet haben.
Der sogenannte INF-Vertrag verbietet die Produktion, den Besitz sowie den Test von Mittelstreckenraketen. Er war 1987 von den damaligen Regierungschefs der USA und der Sowjetunion, Ronald Reagan und Michail Gorbatschow, unterzeichnet worden. Die Übereinkunft galt als ein Meilenstein auf dem Weg zur Beendigung des Kalten Krieges.
Die US-Staatssekretärin für Rüstungskontrolle, Rose Gottemoeller, habe seit Mai wiederholt die Tests bei russischen Behörden beanstandet, schreibt die "New York Times". Diese hätten Ermittlungen zugesichert und den Fall dann für abgeschlossen erklärt.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ist das INF-Abkommen bereits seit einigen Jahren in Moskau umstritten. Seit 2005 sollen Regierungsvertreter mehrfach eine Aufkündigung des Vertrags ins Spiel gebracht haben, weil er nur den USA nütze. Zuletzt habe Sergej Iwanow, Vorsitzender der russischen Präsidialverwaltung im Juni 2013 gesagt: "Die USA brauchen diese Waffengattung überhaupt nicht. Sie könnten damit nur Mexiko und Kanada angreifen." Moskau hingegen benötige nukleare Mittelstreckenraketen zur Abschreckung gegenüber Staaten wie China und Pakistan.
Die USA sprechen bisher aber nicht offiziell von einer Verletzung, sondern einer möglichen Umgehung des Abkommens. Strittig ist, ob die auf interkontinentaler Strecke getestete Rakete als Mittelstreckensystem verboten oder als Langstreckenwaffe unter einem neueren Abkommen erlaubt ist.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa