Politik

Verfassungsschutz im VisierUS-Regierung erwog wohl Sanktionen wegen AfD-Überwachung

30.12.2025, 15:56 Uhr
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US-Außenminister Rubio sieht in der Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz "verkappte Tyrannei". (Foto: picture alliance/dpa/AP)

Die Trump-Regierung geht nicht nur gegen politische Gegner in den USA vor. Nach Sanktionen gegen zwei Deutsche, die mit ihrer Organisation gegen Hass im Netz kämpfen, werden weitere Pläne bekannt. Ein Ex-US-Diplomat nennt die Idee "verrückt".

Die US-Sanktionen gegen die deutsche Organisation HateAid und den früheren EU-Kommissar Thierry Breton sind anscheinend Teil größerer Überlegungen über Maßnahmen gegen Europäer, denen die Trump-Regierung eine Verantwortung für unerwünschte politische Entwicklungen zuschreibt. Laut Recherchen des "Spiegels" erwogen die USA schon vor Monaten, deutsche Staatsdiener zu bestrafen.

Demnach ärgerte sich die US-Regierung so sehr über die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz im Mai, dass man im US-Außenministerium über Einreiseverbote oder gar finanzielle Sanktionen gegen die Verantwortlichen nachdachte. So berichten es mehrere ehemalige US-Regierungsbeamte dem Nachrichtenmagazin.

Wen es konkret treffen sollte, sei nicht bekannt. Bis über eine Klage der AfD entschieden ist, ruht die Einstufung des Verfassungsschutzes.

Das US-Außenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Plänen, verwies aber auf die harsche Kritik von Minister Marco Rubio an der Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz.

Der ehemalige US-Diplomat Tom Malinowski sagte dem "Spiegel": "Es wäre verrückt, deutsche Sicherheitsbeamte zu sanktionieren. In einer normalen amerikanischen Regierung würde niemand auf diese Idee kommen." Malinowski bewirbt sich derzeit für die Demokraten um einen Sitz im US-Kongress.

Ähnliche Überlegungen gab es dem Bericht zufolge für Frankreich. Das amerikanische Außenministerium habe Sanktionen gegen jene Richter erwogen, die Marine Le Pen vom rechtspopulistischen Rassemblement National im Frühjahr verurteilt hatten. In erster Instanz hatte das Gericht ihr wegen Veruntreuung von EU-Mitteln nicht nur eine Freiheits- und Geldstrafe auferlegt, sondern Le Pen auch verboten, bei der nächsten Präsidentschaftswahl in Frankreich anzutreten.

Quelle: ntv.de, dsc

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