Entscheidung am Freitag Union hält Heizungsgesetz für "schlampig" und verfassungswidrig


Augen zu und durch? Nach Ansicht der Union riskiert die Ampel, am Freitag ein verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden.
(Foto: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
Die Ampel setzt die Verabschiedung des Heizungsgesetzes für Freitag auf die Tagesordnung des Bundestags. Die vom höchsten Gericht angemahnten Beratungen wird es nicht geben. Damit fahre die Ampel ein hohes Risiko, argumentiert die Union.
Gegen den Widerstand der Opposition hat die Ampel im Bundestag beschlossen, das Heizungsgesetz am kommenden Freitag auf die Tagesordnung zu setzen. Die Koalition will das Gesetz dann in der Form beschließen, in der sie es schon vor der Sommerpause verabschieden wollte.
Vor allem die Union kritisiert vehement, dass die Abgeordneten noch immer nicht genügend Zeit zur Beratung des Gesetzentwurfs bekommen hätten. Schon vor der Sommerpause hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass die Koalition die Verabschiedung des Gesetzes Anfang Juli kurzfristig stoppen musste.
Diese Verschiebung allein ist aus Heilmanns Sicht jedoch nicht ausreichend, wie er am Dienstag vor Journalisten erläuterte: Die Abgeordneten hätten dadurch zwar mehr Zeit bekommen, aber nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Möglichkeit zur Beratung. Tatsächlich heißt es in der Entscheidung der Karlsruher Richter, den Abgeordneten stehe nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. Dies, argumentiert Heilmann, passiere in der Regel nicht im Plenum - dort werde lediglich debattiert. Beraten werde in den Fachausschüssen, etwa im Ausschuss für Klimaschutz und Energie, dem Heilmann angehört. Eine solche Beratung des Heizungsgesetzes habe die Ampel aber "systematisch verunmöglicht".
Beratung oder Debatte?
Heilmann plant dennoch keine weitere Klage in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel. Er setzt auf das Organstreitverfahren, das er im Juni parallel zu seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatte. In diesem Verfahren steht die Entscheidung noch aus, sie dürfte frühestens im Winter kommen.
Sollten die Richter dann zu dem Schluss kommen, dass die Rechte der Abgeordneten bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes tatsächlich verletzt wurden, hätte die Ampel ein massives Problem, so Heilmann: "Die Ampel geht das Risiko ein, dass wir ein verfassungswidriges Gesetz haben."
Dagegen argumentierten Vertreter der Koalition im Bundestag, der Unionsfraktion stehe es doch frei, am Freitag Änderungsanträge ins Parlament einzubringen. Die Union wies das zurück. "Wir wollen diesem Farce-Verfahren keine Legitimität geben", sagte Heilmann. Anders als im Ausschuss könne in einer 68-Minuten-Debatte im Plenum nicht ernsthaft über Details gesprochen werden. Änderungsanträge hätten in einer Debatte des ganzen Bundestags auch keine echte Chance. Das sei in Ausschüssen anders: Dort komme es durchaus vor, dass die Regierungsmehrheit Anregungen der Opposition übernehme.
"Lücken und Schlupflöcher"
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Katja Mast sagte, die Koalition wolle "fristgerecht den Bundesrat am 29. September erreichen". Das sei nur möglich, wenn der Bundestag das Heizungsgesetz noch in dieser Woche verabschiede. Heilmann wies auch diesen Einwand zurück. So könne das Heizungsgesetz auch Ende Oktober noch vom Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Heilmann zufolge geht es um maximal vier Wochen Verzögerung. Er spekulierte, dass die Koalition das Thema so schnell wie möglich abräumen wolle, um es aus den Wahlkämpfen in Hessen und Bayern herauszuhalten. Dort wird am 8. Oktober gewählt.
Als Kronzeugen, dass Änderungen am Gebäudeenergiegesetz notwendig seien, brachte Heilmann zu seiner Pressekonferenz zwei Vertreter einer "Unternehmensinitiative GEG" mit. Ende August hatte die sich in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt, um auf "wesentliche Schwachstellen" im Gesetzentwurf hinzuweisen. Einer der Initiatoren des Briefs, Johannes Rump von der Sanitär- und Heizungsfirma Oventrop, sagte, das Gesetz sei "schlampig" ausgearbeitet und enthalte "Lücken und Schlupflöcher", sodass Missbrauch möglich sei. Dadurch werde "das gesamte Projekt der Energiewende in Misskredit gebracht".
"Mit dem GEG werden Klimaanlagen gefördert"
Konkret bemängelt die "Unternehmensinitiative GEG" beispielsweise, dass der Gesetzentwurf es möglich mache, mit der "Billig-Variante einer Wärmepumpe" in Kombination mit einer Gasheizung die gesetzlichen Anforderungen formal zu erfüllen, dabei aber teuer und ineffizient zu sein. Durch das "Vorgaukeln" einer solchen Hybrid-Lösung aus Wärmepumpe und Gasheizung werde "das GEG aktuell zwar erfüllt, aber die Luft/Luft-Wärmepumpe wird nie zum Heizen, sondern nur zum Kühlen eingesetzt". Faktisch würden so "Klimaanlagen gefördert". Ob aber ein solches Szenario in der Breite droht, sei dahingestellt. Aus Sicht der Regierungsfraktionen schießt sich selbst ins Bein, wer jetzt die Chance zur Umrüstung nicht nutzt und auch in den kommenden Jahrzehnten mit immer teurerem Gas heizen will.
Am Morgen hatte Unionsfraktionsvize Jens Spahn angekündigt, die Union werde das GEG "im Falle einer Regierungsübernahme nach der Wahl 2025" zurücknehmen. Diese Drohung wiederholte Heilmann nicht, sagte aber ebenfalls, das GEG sei "schlampig gemacht". Die Union hätte ein grundsätzlich anderes Vorgehen gewählt - nicht über Regelungen wie beim Heizungsgesetz, sondern über den CO2-Preis und die Förderung von klimafreundlichen Technologien. "Wir wollen deutlich mehr Klimaschutz", betonte Heilmann, der auch Vorsitzen der KlimaUnion, einem Zusammenschluss von CDU- und CSU-Mitgliedern, ist.
Quelle: ntv.de