Politik

Merz ist angeschlagenVier Szenarien für einen Kanzlertausch

31.07.2026, 19:33 Uhr
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Kanzler Friedrich Merz ist politisch angeschlagen. Zuletzt kritisierten ihn Parteifreunde ungewohnt offen. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Mit seiner Personalrochade im Kabinett hat Kanzler Merz die Zweifel an seinem politischen Handwerkskünsten befeuert. Ist das Äußerste denkbar? Wie eine Nachbesetzung an der Regierungsspitze ablaufen könnte.

Angesichts schlechter Umfragewerte für Bundeskanzler Friedrich Merz und auch die Regierung insgesamt gibt es Spekulationen, wonach der CDU-Chef durch einen anderen Regierungschef ersetzt werden könnte. Rein rechtlich gesehen wäre ein solcher Kanzlerwechsel möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Politisch würde er sicherlich für größere Verwerfungen sorgen. Hier vier Möglichkeiten:

Szenario 1: Rücktritt

Durch einen Rücktritt könnte Merz den Weg für die Wahl eines anderen Kanzlers oder einer Kanzlerin freimachen. Dafür, dass er dies vorhat, gibt es aber keinerlei Anzeichen. Formal müsste Merz bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Entlassung beantragen. Diese müsste das Staatsoberhaupt auch annehmen, allerdings bliebe der Kanzler bis zur Neubesetzung geschäftsführend im Amt. Für die Nachfolge würden dann die normalen Regeln für die Kanzlerwahl nach Grundgesetz-Artikel 63 gelten: Der Bundespräsident schlägt einen neuen Kandidaten vor, der im Bundestag die Kanzlermehrheit erhalten muss.

Szenario 2: Vertrauensfrage

Merz könnte - mit oder ohne Verbindung mit einer Sachfrage - die Vertrauensfrage stellen. Dies könnte auch dazu dienen, seinen Rückhalt in der Koalition unter Beweis zu stellen. Erhielte er bei einem solchen Vertrauensvotum keine Mehrheit, könnte der Bundespräsident laut Grundgesetz-Artikel 68 innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen - jedoch nur, wenn Merz ihm dies vorschlägt.

Der Bundestag könnte dann in diesem Zeitraum einen neuen Kanzler oder eine Kanzlerin wählen, womit das Recht auf Parlamentsauflösung erlischt. Zudem könnte Merz trotz verlorener Vertrauensfrage rechtlich gesehen im Amt bleiben, auch wenn das politisch heikel sein dürfte.

Szenario 3: Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag hat gemäß Grundgesetz-Artikel 67 immer das Recht, in einem konstruktiven Misstrauensvotum mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Allerdings wäre ein solches Vorgehen kaum geeignet, um einen Wechsel innerhalb derselben Partei oder Koalition herbeizuführen: Der Gegenkandidat oder die Kandidatin müsste dazu gegen Merz antreten und eine Mehrheit erzielen. Politisch ist es kaum denkbar, dass ein CDU-Kandidat auf derartige Weise einen CDU-Kanzler herausfordert und besiegt.

Szenario 4: Entscheidung durch die Kanzlerpartei

Rein verfassungsrechtlich hat die Kanzlerpartei CDU keine Handhabe, den amtierenden Kanzler in der laufenden Wahlperiode einfach abzusetzen. Denkbar würde aber, dass der Unmut in der CDU über Merz nach einem schlechten Abschneiden bei den drei Landtagswahlen im September übermächtig wird und sich etwa in Rücktrittsforderungen führender CDU-Vertreter manifestiert.

In einem solchen Fall könnte Merz zu dem Schluss kommen, dass seine Kanzlerschaft nicht mehr über genügend Rückhalt verfügt, und er könnte sich zu einem Rücktritt gezwungen sehen. Anders als in einigen anderen Ländern wie etwa Großbritannien gibt es in Deutschland aber rechtlich kein Verfahren, bei dem die Kanzlerpartei CDU oder die Unionsfraktion sich während einer laufenden Wahlperiode für die Nominierung eines anderen Regierungschefs entscheiden und so einen Kanzlerwechsel herbeiführen könnte.

Quelle: ntv.de, Benno König und Peter Wütherich, AFP

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