Politik

EU-Verfassung Volk darf nicht entscheiden

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat klargestellt, dass in Deutschland allein der Bundestag über die Annahme der künftigen EU-Verfassung entscheiden wird. Eine Volksbefragung sei im Grundgesetz nicht vorgesehen, sagte Regierungssprecher Bela Anda unter Hinweis auf den Kanzler am Freitag in Berlin.

Auch eine Volksabstimmung in allen EU-Mitgliedsländern sei für Deutschland nicht vorstellbar, weil die dafür notwendige Verfassungsänderung zu spät käme.

Anlass der Klarstellung Schröders waren Äußerungen von Finanzminister Hans Eichel (SPD) und ein Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber. Eichel hatte im ZDF eine EU-weite Volksabstimmung nach einer entsprechenden Verfassungsänderung in Deutschland nicht ausgeschlossen. Ein Sprecher Eichels betonte, bei diesen Überlegungen handle es sich um "Zukunftsmusik".

CSU-Chef Stoiber schlug vor, in die neue EU-Verfassung eine Ratifizierung per Referendum aufzunehmen. Dann gäbe es in allen Mitgliedsländern eine einheitliche Linie. Laut einer Umfrage sind 65 Prozent der Befragten für und 32 Prozent gegen eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung.

Nach Angaben seines Sprechers findet der Kanzler grundsätzlich Überlegungen "interessant", mehr plebiszitäre Elemente im Grundgesetz zu verankern. Der Versuch von SPD und Grünen, dies im Bundestag durchzusetzen, war in der letzten Wahlperiode vor allem am Widerstand der Union gescheitert. Für eine solche Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Die Koalition will demnächst einen neuen Anlauf unternehmen.

Quelle: ntv.de

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