Hinterbliebenenrente Was ab 2002 anders wird
03.04.2001, 12:44 UhrAb dem 1. Januar 2002 tritt in Deutschland ein neues Hinterbliebenenrecht in Kraft. Diese Änderung betrifft allerdings nicht diejenigen, die jetzt schon Witwenrente beziehen oder in Rente sind. Sie gilt auch nicht für Paare, die sich vor dem 1. Januar 2002 entschließen zu heiraten und bei denen mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Allerdings betrifft die Regelung eben all diejenigen, die erst nach dem 31.12.2001 heiraten oder bei denen beide nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Die Änderungen im Einzelnen:
1. Die Witwen- bzw. Witwerrente wird von bislang 60 auf 55 Prozent der Rente des oder der Verstorbenen gekürzt.
2. Als Ausgleich für die Kürzung der Rente erhalten Hinterbliebene für drei Jahre Kindererziehung einen sogenannten dynamischen Zuschlag. Dieser beträgt derzeit 48,58 Mark in den alten bzw. 42,26 Mark in den neuen Bundesländern pro Kind und Monat.
3. Die Witwen- oder Witwerrente wird nur noch dann gezahlt, wenn die ehe mindestens ein Jahr lang bestand. Damit solle den so genannten "Versorgungsehen", die noch kurz vor dem Tod eines Partners abgeschlossen werden, vorgebeugt werden.
4. Die "kleine" Witwenrente (für Frauen und Männer unter 45 Jahren, die keine Kinder erziehen und nicht erwerbsgemindert sind) gibt es künftig nur noch für maximal zwei Jahre. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Witwen oder Witwer trotz des Todes ihres Ehepartners noch in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt auf Dauer selbst sorgen zu können.
5. Bislang wurden Erwerbs- und so genannte Erwerbsersatzeinkommen (z. B. eigene Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld) auf die Hinterbliebenenrenten angerechnet. Diese Anrechnung erfolgte im gewissen Rahmen und unter Berücksichtigung von dynamischen Freibeträgen. Dieser Freibetrag für zusätzliche Einkünfte liegt derzeit bei rund 1283 Mark in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern bei 1116 Mark.
Künftig steigt der Freibetrag im Westen nicht mehr an - er wird eingefroren. Im Osten soll er noch so lange dynamisch ansteigen, bis er das Westniveau erreicht hat. Alle Einkünfte, die den Freibetrag übersteigen, werden künftig zu 40 Prozent von der Hinterbliebenen-rente abgezogen. Als zusätzliche Einkommen gelten künftig auch eigene Betriebsrenten, private Lebensversicherungen, Zinsen, Mieteinnahmen und Ähnliches.
Quelle: ntv.de