Politik

"Extremismus ist zu bekämpfen"Weimer verteidigt Ausschluss linker Buchläden von Preisvergabe

05.03.2026, 21:55 Uhr
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Weimer betont: "Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht." (Foto: picture alliance/dpa)

Wegen Extremismusverdachts schließt Kulturstaatsminister Weimer drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhändlerpreis aus. Die genauen Gründe bleiben geheim. Die Betroffenen wollen nun rechtliche Schritte einleiten.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wehrt sich gegen Kritik an seiner Entscheidung, drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. "Extremismus ist in Zeiten hoher Polarisierung zu bekämpfen - nicht zu fördern", sagte der parteilose Politiker. "Mit Steuergeldern finanzierte Preise sollten nur an Institutionen gehen, die über jeden Zweifel erhaben sind."

Weimer hatte die drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat bereits erhebliche Zweifel an der Entscheidung des Kulturstaatsministers geäußert. Der Grünen-Kulturpolitiker und Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Sven Lehmann, sagte, das Vorgehen atme "den Geist der politischen Willkür" und schüre ein "Klima der Vorzensur". In öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen die Geschäfte nicht auf.

Weimer entgegnete: "Kunst- und Meinungsfreiheit sind die wichtigsten demokratischen Errungenschaften, die ich immer verteidigen werde." Doch fügte er hinzu: "Kulturpolitik hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Verteilung von Steuergeldern geht. Wenn es Hinweise gibt, dass eine Kultureinrichtung, die einen steuerfinanzierten Preis erhalten soll, nicht im Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen könnte, dann hat die Politik die Pflicht, diesen Hinweisen nachzugehen."

Buchläden wollen klagen

In den drei Einzelfällen - und nur bei diesen - seien "konkrete Hinweise" überprüft worden, erläuterte Weimer. "Das Haber-Verfahren hat ergeben, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in diesen drei Einzelfällen vorliegen. Diese Einschätzung hat mich dazu bewogen, den Juryempfehlungen in diesen konkreten drei Fällen ausnahmsweise nicht zu folgen." Das Haber-Verfahren ist eine 2004 vom Bundesinnenministerium verfügte Überprüfung geförderter Projekte und Projektträger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Was den drei Buchläden vorgeworfen wird, gaben Weimer und seine Behörde auf Nachfrage nicht preis. "Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz", ergänzte ein Sprecher. Er bestätigte, dass die Betroffenen keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Allgemein erklärte der Sprecher: "Ziel des Haber-Verfahrens ist es, missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen auszuschließen. Es versteht sich von selbst, dass es hier um politischen Extremismus in jeder Form geht."

In einem Schreiben des Göttinger Anwalts Sven Adam kündigen die drei Buchhandlungen sowohl gegen den Kulturstaatsminister als auch gegen den Verfassungsschutz juristische Schritte an. Ziel sei es, dass die Preise so vergeben werden könnten, wie von der Jury beabsichtigt. Die Streichung der Läden von der Nominiertenliste sei ein Eingriff in eine Entscheidung einer unabhängigen Jury ohne belastbare Begründung. Weiter teilten die Anwältinnen und Anwälte mit, es müsse geklärt werden, "wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat". Die Klagen sollen Anfang kommender Woche erhoben werden.

Bei den Buchhandlungen handelt es sich um "Golden Shop" aus Bremen, "Rote Straße" aus Göttingen sowie "Zur schwankenden Weltkugel" aus Berlin.

Quelle: ntv.de, mwa/dpa

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