Pläne der Großen Koalition Weitere Steuerentlastungen
25.05.2009, 20:08 UhrDie Koalition will offenbar die Wirtschaft um zusätzliche drei Milliarden Euro entlasten und dafür höhere Schulden in Kauf nehmen. Kernpunkt sind Hilfen bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen und eine Lockerung der Zinsschranke. Nach Ansicht der Kanzlerin haben die bisherigen Konjunkturpakete einen Zusammenbruch der Wirtschaft verhindert.
Die Konjunkturpakete der Bundesregierung haben nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine ökonomische Katastrophe abgewendet. "Wir haben nicht den Banken geholfen, sondern den Zusammenbruch der gesamten Wirtschaft verhindert", sagte Merkel auf einer CDU-Veranstaltung zur Europawahl in Bremerhaven. Zugleich forderte die Kanzlerin verstärkte Regeln insbesondere für die Finanzmärkte, um eine Neuauflage der Wirtschaftskrise zu verhindern. "Der Staat muss der Hüter der Ordnung sein", sagte Merkel. "Eine Wirtschaft kann ohne Regeln nicht existieren."
Derweil plant die Große Koalition vier Monate vor der Bundestagswahl weitere Steuerentlastungen zur Ankurbelung der Konjunktur. Darauf verständigten sich im Grundsatz die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD). Die Unionsfraktion bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Rundschau".
Kernpunkt sind Hilfen bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen und eine Lockerung der Zinsschranke. Sie soll verhindern, dass Gewinne steuerbegünstigt ins Ausland verlagert werden. Dem Bericht zufolge will die Koalition die Wirtschaft um zusätzliche drei Milliarden Euro entlasten und dafür höhere Schulden in Kauf nehmen.
Hilfe für kleine Firmen
Der größte Teil des zusätzlichen Konjunkturprogramms in Höhe von 1,9 Milliarden Euro soll laut Zeitung eine erweiterte Sonderregelung für kleinere Firmen sein. Die Koalitionsfraktionen planen, die Obergrenze für einen Aufschub der Umsatzsteuerzahlung auszuweiten.
Bisher durften Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz von unter 250.000 Euro hatten, die Umsatzsteuer erst nach Zahlen der Rechnung durch den Kunden ans Finanzamt abführen, in Ostdeutschland galt bis Jahresende die Grenze von 500.000 Euro. Die höhere Obergrenze soll nun für ganz Deutschland zwei Jahre lang gelten. Die Zinsschranke soll über eine Anhebung der Freigrenze von einer Million auf drei Millionen Euro gelockert werden.
Quelle: ntv.de, dpa