Politik

Probleme mit der Post Zehntausende warten auf ihren Wahlschein

Tausende Wahlbenachrichtigungen wurden in Bremen als "nicht zustellbar" von der Post zurückgeschickt.

Tausende Wahlbenachrichtigungen wurden in Bremen als "nicht zustellbar" von der Post zurückgeschickt.

(Foto: dpa)

Wahlbenachrichtigung nicht erhalten? So geht es zurzeit zehntausenden Wahlberechtigten. Vor allem in Bremen und Hamburg kommen die verschickten Benachrichtigungen kistenweise zurück. Verzweifeln sollten Betroffene trotzdem nicht, denn: Es geht auch ohne.

In mehreren Städten hat es Probleme mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl gegeben. In Hamburg wurden bis Ende August gut 20.000 Wahlbenachrichtigungen als unzustellbar an das Wahlamt zurückgeschickt. Auch in Bremen gab es kistenweise Rückläufer. Lüneburg und anderen kleinere Kommunen melden ebenfalls Schwierigkeiten. Auf den unzustellbaren Benachrichtigungen klebten Aufkleber der Post wie "Empfänger unbekannt" oder "Empfänger konnte unter der Anschrift nicht ermittelt werden".

Das Bremer Wahlamt erhalte täglich 300 Anrufe von Bürgern, die keine Benachrichtigung bekommen hätten, sagte Sprecherin Carola Janssen. Allerdings stellten Mitarbeiter der Behörde bei einzelnen Überprüfungen fest, dass angegebene Adressen korrekt sind. Darüber müsse nach der Wahl mit der Deutschen Post gesprochen werden. "Es gibt Dinge, die sind aufzuarbeiten."

Bei der Post zeigte man sich zunächst überrascht. "Die Probleme waren bisher nicht bekannt", sagte Postsprecherin Maike Wintjen. Auch die für den Bremer Auftrag zuständige Kollegin habe keinerlei Kenntnis über unzustellbare Sendungen gehabt.

Mehrfachwahl unmöglich

Die Behörden führen die Probleme vor allem auf Fehler in den Melderegistern zurück. Manche Leute seien weggezogen, andere gestorben, erklärte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Hinzu komme, dass die Lohnsteuerkarten nicht mehr verschickt würden - über deren Rückläufer sei früher auch das Melderegister bereinigt worden. Bisweilen gibt es auch technische Probleme.

So ging die Mehrfach-Versendung von Briefwahlunterlagen in Düsseldorf auf den Ausfall und den automatischen Neustart eines Drucker-Servers beim IT-Dienstleister der Stadt zurück. Der Vorfall habe aber keine Auswirkungen auf den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl, betonte die Stadtverwaltung. Denn die Kontrollmechanismen bei der Briefwahl machten eine Mehrfachwahl unmöglich. Außerdem drohe schon beim Versuch eines solchen Wahlbetruges eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Betroffene können trotzdem wählen

Wer nun keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen. Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte an der Bundestagswahl am 22. September teilnehmen. Voraussetzung sei, dass der Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sei, erklärte der Bundeswahlleiter in Wiesbaden.

Dies kann beim Wahlamt der Stadt oder Gemeinde erfragt werden. Dort erhält man auch Auskunft, in welchem Wahllokal man die Stimme abgeben kann. Im Wahlraum müsse man sich dann lediglich mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen.

Quelle: ntv.de, dpa

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