Politik

Verzögerung im NSU-Prozess Zeuge musste unbedingt ins Wirtshaus

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (M.) und sein Staatsschutzsenat verordneten sich einen Zwangspause.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl (M.) und sein Staatsschutzsenat verordneten sich einen Zwangspause.

(Foto: dpa)

Im NSU-Prozess sollte ein Zeuge befragt werden, der in die Flucht des Trios in den Untergrund 1998 verwickelt sein soll. Der Mann erscheint aber nicht zum Termin, er hatte "unbedingt etwas trinken müssen".

Mit einer skurrilen Begründung ist ein Zeuge im NSU-Prozess seiner Ladung vor Gericht nicht nachgekommen: Er sei zwar zunächst in einen Zug nach München gestiegen, habe dann aber "etwas trinken müssen" und sich eine Wirtschaft gesucht. So habe es der Zeuge am Telefon der Geschäftsstelle des Münchner Oberlandesgerichts mitgeteilt, sagte Richter Manfred Götzl zu Beginn der Verhandlung.

Der Mann soll in die Flucht des Trios in den Untergrund 1998 verwickelt sein. Den Ermittlungen zufolge hatte er ein Auto aus Dresden geholt, das dem als Helfer mitangeklagten Ralf Wohlleben gehörte. Wohlleben soll dem NSU-Trio das Auto geliehen haben.

Bundesanwalt Herbert Diemer erklärte, der Zeuge werde jetzt zwangsweise vorgeführt. Die Verhandlung wurde unterbrochen und soll erst später mit der Vernehmung eines mutmaßlichen Unterstützers des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) fortgesetzt werden.

Der fehlende Zeuge war schon zu einem früheren Verhandlungstermin ohne Entschuldigung nicht erschienen. Er gehörte in den 90er Jahren derselben Jugendbande an, in der auch der nicht mehr lebende mutmaßliche NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt Mitglied war. In einer Polizeivernehmung hatte der Zeuge einen weiteren Böhnhardt-Freund mit einem bis heute ungelösten Kindermord in Jena in Verbindung gebracht.

Quelle: ntv.de, ppo/dpa

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