Richter Götzl hat entschieden Zschäpe muss ihre Anwälte behalten
22.07.2014, 14:03 Uhr
Zschäpe konnte ihren Antrag nicht überzeugend begründen.
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Das Münchner Oberlandesgericht lehnt den Wunsch der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nach neuen Verteidigern ab. Mit dieser Information eröffnet der Vorsitzende Richter einen weiteren Verhandlungstag im NSU-Prozess.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss ihre drei bisherigen Anwälte behalten. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat ihren Wunsch nach neuen Verteidigern abgelehnt, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Beginn der Hauptverhandlung bekanntgab.
Zschäpe hatte in der vergangenen Woche überraschend dem Gericht über einen Wachtmeister mitteilen lassen, dass sie ihren Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr vertraue. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung. Darin legte Zschäpe nach Ansicht des Gerichts nun nicht ausreichend stichhaltig dar, warum das Vertrauensverhältnis zu ihren Anwälten endgültig und nachhaltig erschüttert sein soll - das wären die Voraussetzungen für einen Wechsel der Verteidiger gewesen. Der Richter nannte keine Details, erwähnte aber, dass sich Zschäpe bei ihrem Antrag von einem weiteren Anwalt habe beraten lassen.
Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt - die Entscheidung liegt beim Gericht. Als Zeugen für den Nachmittag sind zwei frühere Urlaubsbekanntschaften der mutmaßlichen NSU-Terroristen geladen. Die Zeugenvernehmungen am Vormittag hatte das Gericht abgesagt.
Zschäpe steht seit Anfang Mai 2013 unter anderem wegen der zehn Morde und zwei Bombenanschläge, die dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) angelastet werden, in München vor Gericht.
Quelle: ntv.de, sba/dpa