"Wohn-Riester" Die Eigenheimrente
08.04.2008, 12:09 UhrAuch Immobilienbesitzer sollen künftig von der Riester-Förderung des Staates profitieren. Nach jahrelangen Verhandlungen in der großen Koalition beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Eigenheimrente. Der Entwurf sieht im Einzelnen vor:
- Die Riester-Zulagen können auch für den Kauf oder Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien sowie den Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften eingesetzt werden. (Grundzulage pro Jahr: 154 Euro, Kinderzulage 185 Euro, für Kinder ab 2008 300 Euro)
- Wie bei allen Riester-Produkten sind die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird dann die Steuer auf das geförderte Kapital fällig.
- Bei der Besteuerung können Sparer wählen: Begleichen sie ihre Schuld beim Fiskus auf einen Schlag, werden nur 70 Prozent des geförderten Kapitals zum individuellen Steuersatz taxiert. Wollen sie jährlich besteuert werden, haben sie 23 Jahre Zeit. Was günstiger ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleich behandelt wie Altersvorsorgebeiträge. Die staatlichen Zulagen dürfen also zu 100 Prozent in die Abzahlung des Kredits fließen.
- Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann von dem bereits angesparten Kapital einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden.
- Wohnungsbauprämien auf Bausparverträge werden nur noch gewährt, wenn das gesparte Kapital auch für Immobilienzwecke verwendet wird (Zulage: Bis zu 45 Euro pro Jahr).
Dem Gesetzentwurf müssen der Bundesrat und der Bundestag zustimmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Quelle: ntv.de