Dossier

Mammutprogramm im Kabinett Jobcenter, Kurzarbeit, Jugendliche

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(Foto: AP)

Das am Mittwoch im Bundeskabinett zur Abstimmung stehende Gesetzespaket zur Arbeitslosigkeit beinhaltet neben der Reform der Jobcenter die Verlängerung der Kurzarbeiterregelung auch besondere Maßnahmen für Jugendliche.

Jobcenter:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus einer Hand durch Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern beanstandet hatte, wird nun deren Kooperation auf juristisch einwandfreie Füße gestellt. Dazu haben sich Union, FDP und SPD auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt.

Am Mittwoch steht nun die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Neuregelung zur Abstimmung an. Erhöht werden soll die Zahl der Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen im Alleingang betreuen, der "Optionskommunen". Bislang sind 69 Aufgabenträger Optionskommunen, künftig sollen es 110 sein - was einem Viertel entspricht. Städte und Landkreise können sich als Optionskommune bewerben, wenn ihre kommunalen Gremien dies mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Sie müssen sich aber verpflichten, 90 Prozent des BA-Personals aus der bisherigen Jobcenter-Arbeitsgemeinschaft zu übernehmen.

Jedes Jobcenter erhält eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die sich vor allem um alleinerziehende Frauen kümmern soll.

Kurzarbeitergeld:

Die wegen der Wirtschaftskrise eingeführte besondere Kurzarbeitergeldregelung wird erneut verlängert, und zwar für 15 Monate ab Anfang kommenden Jahres. Sie endet damit nicht Ende dieses Jahres, sondern Ende März 2012.

Mit Beginn der Kurzarbeit übernimmt die BA die Hälfte der Sozialbeiträge, nach dem sechsten Monat die volle Höhe. Gestrichen wurde aber die sogenannte Konzernklausel, wonach in einem Konzern die Sechs-Monats-Frist für die volle Kostenübernahme bereits dann erfüllt ist, wenn an irgendeinem Standort des Unternehmens mindestens sechs Monate lang kurzgearbeitet wurde. Wenn dann ein anderer Standort des Unternehmens Kurzarbeit neu anmeldete, übernahm die BA bisher vom ersten Monat an bereits die volle Höhe der Sozialbeiträge. Diese Regelung läuft den Angaben zufolge nun Ende 2010 aus. Die FDP sah darin eine Benachteiligung des Mittelstandes.

Jugendliche:

Arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren soll künftig binnen sechs Wochen ein Arbeitsplatz oder ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Gibt es dafür keine Chance, soll den Jugendlichen laut Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine "sinnvolle Beschäftigung" angeboten werden. Hilfsbedürftigen Jugendlichen soll zudem ein "Coach" zur Seite gestellt werden, der sich um ihre Anliegen kümmert.

Verlängert wird der Ausbildungsbonus im Insolvenzfall. Er soll nun bis Ende 2013 gelten und dabei helfen, dass Jugendliche ihre Lehre in einer anderen Firma zu Ende führen können, wenn der ausbildende Betrieb geschlossen wird.

Kinder von Hartz-IV-Empfängern, die sich mit Ferienjobs eigenes Geld hinzuverdienen, dürfen davon künftig bis zu 1200 Euro im Jahr behalten. Bisher wurde es zum größten Teil mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

Ein Stipendium von 300 Euro monatlich sollen ab Herbst die leistungsstärksten Studenten in Deutschland erhalten - unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen 150 Euro davon Bund und Länder aufbringen, die anderen 150 Euro müssen die Hochschulen vor Ort einwerben. Zugleich soll das Büchergeld für die rund 20.000 Stipendiaten der Begabtenförderungswerke von Politischen Stiftungen, Kirchen und Wirtschaft von heute 80 Euro auf künftig 300 Euro monatlich steigen. Langfristig soll die Zahl der Stipendienempfänger auf 200.000 anwachsen.

Das Bafög für bedürftige Studenten und Schüler soll ab Herbst um zwei Prozent, die Elternfreibeträge sollen um drei Prozent steigen. Für einen Bafög-Empfänger dürfte die Erhöhung im Schnitt mit 13 Euro monatlich zu Buche schlagen. Auch soll die allgemeine Altersgrenze für Studenten in Masterstudiengängen auf 35 Jahre angehoben werden.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa/rts

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