Dossier

Gleichstellung Unvollendete Geschichte

Noch vor 100 Jahren waren Frauen in Deutschland ihrem Ehemann gesetzlich "mit Arbeit und Körper" unterworfen und zur Hausarbeit verpflichtet. Erst bei der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 setzten Frauenrechtlerinnen den Artikel "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" gegen massiven Widerstand der Abgeordneten durch. Wenige Jahre später sorgte das erste Gleichberechtigungsgesetz dafür, dass Männer nicht mehr den Arbeitsvertrag ihrer Frauen kündigen und über deren Vermögen verfügen konnten. Zudem bekamen Frauen sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert - allerdings verdienen Frauen bis heute durchschnittlich rund 20 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Die gezielte Förderung von Frauen ist seit 1989 im Grundgesetz verankert. In der staatlichen Verwaltung überwachen Gleichstellungsbeauftragte das berufliche Fortkommen der Beamtinnen und Angestellten. Die freie Wirtschaft ging erst 2001 eine freiwillige Selbstvereinbarung ein. Im vergangenen Jahr wurde das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, das Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der Herkunft und der Religion verhindern soll.

Gestärkt wurde auch die Position der Frauen im Opferschutz: Seit Ende der 90er Jahre sind es die gewalttätigen Partner, die die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. Auch Vergewaltigung in der Ehe wurde unter Strafe gestellt. Hinzu kommen Verbesserungen bei der sozialen Absicherung: So werden Erziehungszeiten inzwischen bei der Rente angerechnet, das Elterngeld ermöglicht dem zu Hause Bleibenden ein eigenes Einkommen.

Quelle: ntv.de

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