Chronologie Vom "Plan B" bis zum Gesetz
17.10.2008, 15:18 UhrBinnen weniger Tage wurde in Deutschland ein beispielloses Maßnahmenpaket zur Rettung des Finanzsystems verabschiedet. Die wichtigsten Stationen bis hin zum Gesetz:
5. Oktober: Die Bundesregierung gibt eine Komplettgarantie für private Einlagen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) betont, dass Sparer in Deutschland "nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren".
6. Oktober: Steinbrück nennt die Lage auf den Finanzmärkten "hoch gefährlich". Er spricht von einem "Plan B", einem neuen bundesweiten Sicherungssystem. Denkbar wäre der Aufkauf fauler Kredite wie in den USA oder eine umfassende Bürgschaft für die Branche.
10. Oktober: Steinbrück und Bundesbank-Präsident Axel Weber sprechen sich für ein "umfassendes Maßnahmenpaket" aus. Der Minister gibt bekannt, dass die Pläne "Signalwirkung" haben sollen. Das Banken-Paket werde auch "materiell unterfüttert" sein.
11. Oktober: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigt an, dass das Rettungspaket für die angeschlagene Finanzbranche im Eilverfahren auf den Weg gebracht wird. Sie schließt auch Kapitalstützungen für Banken nicht aus.
12. Oktober: Die Staats- und Regierungschefs der 15 Euro-Länder beschließen in Paris einen Schutzschirm für ihr gesamtes Bankensystem. Sie einigen sich auf detaillierte Vorgaben für die nationale Unterstützung der Finanzinstitute.
13. Oktober: Die Regierung beschließt das Rettungspaket mit einem Gesamtumfang von fast 500 Milliarden Euro. Die Länder sollen 35 Prozent der möglichen Verluste absichern. Weil die Länder alleine für die Verluste ihrer Landesbanken geradestehen sollen, sehen einige von ihnen eine Beteiligung skeptisch. Die Börsen hingegen reagieren mit einem Kurs-Feuerwerk.
15. Oktober: Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht. Merkel spricht von einem ersten "Baustein für eine neue Finanzmarktverfassung". Sie fordert, dass über die Sofortmaßnahmen hinaus die Regeln der internationalen Finanzmärkte verändert werden.
16. Oktober: Die Regierungschefs von Bund und Ländern einigen sich auf die gemeinsame Finanzierung des Pakets. Die Länder sichern mögliche Verluste mit 35 Prozent ab. 65 Prozent bleiben beim Bund. Für die Länder gilt eine Obergrenze von 7,7 Milliarden Euro.
17. Oktober: Das Eilgesetz wird in Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass es vor Beginn der neuen Börsenwoche am Montag in Kraft treten kann.
Quelle: ntv.de