Dossier

Klimapaket I Windstrom, Biomasse, Ökoheizung

Nach dem Klimazielen der großen Koalition müssen im Zeitraum 2007 bis 2020 etwa 250 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart werden. 30 Prozent sollen die erneuerbaren Energien beitragen. Die dazu im Bundestag beratenen Gesetze des Klimapakets I betreffen die Erzeugung von Strom und Heizwärme sowie die effiziente Kuppelproduktion von beidem in Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen (KWK).

Hinzu kommt in einem vierten Gesetz eine Liberalisierung beim Ablesen von Strom und Gas - verbunden mit großen Energieeinsparmöglichkeiten für Verbraucher und Wirtschaft. Hier die wichtigsten Änderungen:

I. Gesetz über erneuerbare Energien (Strom)

Die Verbraucher werden nach Berechnungen der Bundesregierung durch die erhöhte und von ihnen zu tragende Förderung der Ökostrombranche nicht so stark belastet wie Kritiker des Systems behaupten. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr zahle im Jahr 2010 über die Vergütung lediglich 4,40 Euro im Monat im Vergleich zu 3 Euro in 2007. Nach 2015 - dann erwartet man 5 Euro monatlich - setzt man auf einen zügigen Abbau der Förderung. Die wird vor allem auch deshalb erwartet, weil die Ökoenergien mit steigenden Notierungen herkömmlicher Energien von sich aus wirtschaftlicher werden.

Windenergie: Große Impulse zur Abwehr des Klimawandels sollen vom Ökostrom ausgehen. Dazu soll insbesondere die seit langem dominierende Windkraft durch erhöhte Förderung weiter ausgebaut werden, die vor allem die Verbraucher in Form von Vergütungen tragen. So wird nach intensiven Koalitions-Verhandlungen die Anfangsvergütung für Windenergie an Land in den ersten fünf Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage auf 9,2 Cent je Kilowattstunde (KWh) angehoben. Im Regierungs-Entwurf standen noch 7,8 Cent. Beim Ersatz kleiner durch effizientere Großanlagen (Repowering) erhöht sich die Anfangsvergütung auf 9,7 Cent. Um die Windenergie auf See endlich voranzubringen, winken der Branche 13 Cent Förderung und als "Sprinterbonus" weitere 2 Cent, sofern solche Anlagen bis Ende 2015 in Betrieb genommen werden.

Solarstrom: Bei einer kleinen Photovoltaik-Dachanlage bis 30 Kilowatt Leistung ist eine Vergütung von 43 Cent pro Kilowattstunde fällig. Bis 100 Kilowatt beträgt sie nur noch 40,9 Cent, bis 1 Megawatt knapp 39,60 und darüber 33 Cent. In diesem Hochtechnologie-Sektor soll die Verbrauchersubvention jedoch in den Folgejahren stark abgebaut werden: je nach Größe zwischen acht und zehn Prozent in 2010 und um einheitlich neun Prozent von 2011 an. Diese Degression wird jedoch noch um einen Prozentpunkt verschärft, wenn der Markt schneller als vorgesehen wächst. Sie liegt bei den meisten anderen Ökostrom-Trägern wie Biomasse bei jährlich 1 Prozent.

Biomasse: Sie wird 2009 je nach Anlagenleistung zwischen 11,67 Cent pro KWh (bis 150 Kilowattleistung) und 7,79 Cent (bis 20 Megawatt) gefördert. Daneben sind mit jeweils weiteren 3 Cent ein Bonus beim Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, Stroh Bioabfällen und Gülle sowie ein KWK-Bonus bei gleichzeitiger Wärmeproduktion vorgesehen. Besondere Hilfen gibt es für den Einsatz von Deponie-, Klär- und Grubengas aus Bergwerken. Mit wesentlich höheren Förderbeträgen sollen Erdwärme- und Wasserkraftwerke ihr Nischendasein überwinden.

II. Wärmegesetz

Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien auch beim Heizen voranzubringen. Bei Neubauten soll ihr Einsatz Pflicht werden, bei der Masse der Altbauten soll es nur finanzielle Anreize geben, um mit modernen Brennern, Solar- und Holzpelletanlagen auch hier voranzukommen. Der Staat will dazu jährlich 500 Millionen beisteuern.

III. Kraft-Wärme-Koppelung (KWK)

Hier sollen 750 Millionen Euro jährlich verteilt werden, um die hocheffiziente Parallelproduktion von Strom und Wärme bis 2020 von elf auf 25 Prozent auszubauen. Die Regierung erwartet bis dahin 44 Milliarden Euro Privatinvestitionen.

IV. Messwesen bei Strom und Gas

Eine künftig freie Bürger-Wahl von Energie-Ablesefirmen anstelle der üblichen Energieversorger und ein mehrmaliger Ableseturnus im Jahr sollen erheblich zu Einsparungen bei Strom und Gas führen. "Intelligente Stromzähler" sollen die Nutzung unterschiedlicher Tages- und Nachttarife ermöglichen. So könnte eine vorbereitete Waschmaschine durch einen elektrischen Impuls den Waschgang nachts mit preiswertem Strom starten.

Quelle: ntv.de

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