Verbraucherschützer warnen Abzocke beim Homeshopping
12.04.2010, 10:19 Uhr
Wer mit dem Inhalt nicht zufrieden ist, muss mit Ärger rechnen.
(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)
Die Verbraucherzentrale Nordhrein-Westfalen warnt vor den Geschäftspraktiken der Teleshop Versandhandels AG. Bei den Verbraucherschützern häuften sich die Beschwerden über das Unternehmen aus Liechtenstein, das sein Sortiment über Internet und TV-Kanäle vertreibt.
Dabei monieren die Kunden die zweifelhaften Geschäftspraktiken der Schaanwalder. Ärger gibt es offenbar vor allem bei der Rücksendung von Waren, die mit unerwarteten Kosten verbunden ist. Anders als gesetzlich vorgeschrieben, erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus. Diese Gutschrift falle dann oft sogar geringer aus als der ursprüngliche Kaufpreis, so Thomas Bradler, Jurist bei der Verbraucherzentrale.
Teurer als angenommen
Viele Kunden klagen über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber - über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine "Handlingsgebühr" für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem auf welchem Wege wie bezahlt wird. So könne ein Artikel, der im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt wird, tatsächlich 84,54 Euro kosten, rechnet die Verbraucherzentrale vor.
Nicht mitspielen
Thomas Bradler schildert weitere Tricks: So empfehle die Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro pro Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb "freiwillig" erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort "reibungslos" den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Bradler rät: "Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben und Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht."
Quelle: ntv.de, ino