Ratgeber

Stichtage, Anträge, BedingungenAlle Details zur Abwrackprämie

22.01.2009, 15:09 Uhr

Mit einer Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro für Altfahrzeuge will die Bundesregierung der lahmenden Autobranche Schwung geben. Ab kommender Woche kann der Verschrottungsbonus erstmals beantragt werden.

Für zahlreiche Verbraucher gibt es in diesem Jahr allen Grund, über den Kauf eines neuen Autos nachzudenken. Mit einer Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro für Altfahrzeuge will die Bundesregierung der lahmenden Autobranche Schwung geben. Ab kommender Woche kann der Verschrottungsbonus erstmals beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Prämie erhält nur, wer ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrottet, das zumindest ein Jahr in seinem Besitz war, und dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauft. Der alte Wagen muss erstmals vor dem 14. Januar 2000 zugelassen worden sein. Stichtag für den Kauf und die Zulassung des neuen Autos ist der 14. Januar 2009. Der neue Wagen muss mindestens die Euro-IV-Norm für den Schadstoffausstoß erfüllen. Den Zuschuss soll es für Autokäufe bis zum 31. Dezember dieses Jahres geben. Medienberichten zufolge soll die Abwrackprämie auch für geleaste Fahrzeuge gelten.

Werden alle Anträge berücksichtigt?

Insgesamt hat der Bund 1,5 Milliarden Euro als Obergrenze für Prämienzahlungen an die Autokäufer vorgesehen. Aus diesem Topf werden auch die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge gezahlt. Die Anträge der Neuwagenkäufer werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wer frühzeitig seinen Antrag stellt, ist also gut beraten.

Wo und ab wann kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden, das die Unterlagen bearbeitet und darüber entscheidet. Laut BAFA können voraussichtlich ab Dienstag erstmals Anträge gestellt werden. Die nötigen Unterlagen gibt es dann auf der Internetseite der Behörde. Auch ist beim BAFA eine Telefon-Hotline unter der Nummer 06196-908470 geschaltet, unter der weitere Fragen beantwortet werden. Antragsberechtigt ist in jedem Fall der Käufer des Neufahrzeugs. Er muss gleichzeitig nachweisen, dass er auch der Halter des verschrotteten Altfahrzeugs war. Der Autokäufer kann auch den Händler mit der Beantragung der Prämie beauftragen.

Welche Dokumente müssen Autobesitzer für ihren Prämienantrag vorlegen?

Zum einen muss das Original des Verschrottungsnachweises vorliegen, der im Zeitraum vom 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde. Zum anderen muss der Antragsteller Papiere vorlegen, die nachweisen, dass Alt- und Neufahrzeug auf seinen Namen laufen - also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kaufvertrag.

Was sollten Verbraucher beim Verkaufsgespräch mit dem Autohändler beachten?

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, bei Preisverhandlungen für den Neuwagen den Prämienzuschuss zunächst außen vor zu lassen. Der vorherige Abzug der Prämie könne schnell dazu führen, dass ein möglicher hoher Rabatt für das neue Auto geschmälert werde. Außerdem sollten sich Verbraucher vor dem Neuwagenkauf auf jeden Fall sicher sein, dass ihr Altauto weniger wert ist als 2500 Euro.

Auf welchem Wege wird die Prämie ausgezahlt ?

Die Modalitäten für die Auszahlung der 2500 Euro liegen noch nicht fest. In den kommenden Tagen soll hier Klarheit geschaffen werden.