Freiwillig in Hilfsjob gewechseltAlles Geld geht an die Ex
Das Gehalt schrumpft, die Unterhaltspflicht nicht: Ein Mann, dermutwillig seinen gut bezahlten Job aufgegeben hat, muss weiter den vollen Unterhalt an seine Ex-Frau zahlen.
Unterhaltspflichtige sollten sich Jobwechsel gut überlegen. Wer seinen gut bezahlten Beruf freiwillig aufgibt, muss trotzdem weiter wie bisher zahlen, hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschieden. (Az: 6 UF 95/09)
Der Betroffene müsse sich so behandeln lassen, als verdiene er weiterhin gutes Geld, so die Richter. In dem Fall ging es um einen geschiedenen Mann, der seiner Ex-Frau 947 Euro nachehelichen Unterhalt bezahlt hatte – und das nun auch weiter tun muss, obwohl er nur noch als Hilfskoch arbeitet und dabei 1000 Euro brutto verdient. In seiner bisherigen Tätigkeit als Vertragsmakler hatte er einen Nettoverdienst von gut 4000 Euro erhalten. Das OLG befand, der Unterhaltsanspruch der Ex-Frau sei nach dem früheren Einkommen zu berechnen. Denn der Betroffene habe nicht erklären können, wieso er die gut bezahlte Stelle aufgegeben habe.