Ratgeber

Spaß am ArbeitsplatzAprilscherz nach hinten losgegangen - droht die Kündigung?

01.04.2026, 15:20 Uhr
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Humor mit Vorsicht: Aprilscherze im Büro dürfen weder Arbeitsabläufe stören noch Kollegen bloßstellen, sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune - manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Wer sich am 1. April einen Scherz im Büro erlaubt, möchte vielleicht nur für eine spaßige Stimmung sorgen. Doch wenn der Jux zu weit geht, kann das Folgen für den Job bedeuten – mit Pech kann dann sogar eine Kündigung kommen. Denn das Arbeitsrecht kennt keine Ausnahme für Aprilscherze, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Grundsätzlich gilt das Gleiche wie an regulären Arbeitstagen. Ein kleiner Scherz, der niemandem schadet, hat in der Regel keine Konsequenzen für den Job. Wenn dadurch allerdings eine Pflichtverletzung entsteht, können eine Abmahnung oder bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Aktionen eine Kündigung folgen. Eine Entschuldigung hilft da am 1. April auch nicht mehr als sonst.

Scherze mit Schadens- oder Störfaktor besser lassen

Wer sich einen Scherz auf Kosten der Mitarbeiter erlaubt, macht sich vielleicht nicht nur unbeliebt, sondern kann auch den Arbeitsablauf stören. Erzählt man einem Kollegen etwa, dass er zu einem ausgedachten Termin an einen Standort am anderen Ende der Stadt fahren soll, verhindert das die Arbeit des Kollegen – es entstehen eine Störung und für den Arbeitgeber womöglich sogar Kosten. Je nachdem, wie schwerwiegend der verursachte Schaden ist, kann dann eine Abmahnung oder eine Kündigung folgen.

Doch es können nicht nur für den Arbeitgeber aufkommende Kosten zu Problemen führen. Auch beleidigende, diskriminierende oder rassistische "Scherze" können Folgen für den Job bedeuten, so Oberthür. Sie stellen eine Pflichtverletzung dar – denn am Arbeitsplatz soll ein respektvoller und höflicher Umgang herrschen. Im Regelfall ist die erste Konsequenz eine Abmahnung und erst bei wiederholtem Verhalten eine Kündigung. Auch ist dringend davon abzuraten, eine Kündigung als Scherz auszusprechen. Gleiches gilt für weitere Scherze mit Kostenfolgen für den Arbeitgeber. Zum Beispiel die Ankündigung: "Ab 14 Uhr ist arbeitsfrei." Entstehen Arbeitgebern bei solcherlei Scherzen Kosten, können sie gegenüber dem Verursacher Schadenersatzansprüche geltend machen.

Witze gegenüber Personen außerhalb des Unternehmens sind generell unangebracht. Missverständnisse mit Kunden, Lieferanten oder Konkurrenten lassen sich meist schwieriger wieder einfangen - und ein externer Schaden sei für Unternehmen oft schlimmer.

In jedem Fall machen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angreifbar, wenn sie Witze reißen oder anderen Streiche spielen. Wer also an seinem Job hängt, sollte vorsichtig sein.

Quelle: ntv.de, awi/dpa