Brenzlige Lage für FahrschülerBei Unfall droht finanzieller Ruin
Unfälle in der Fahrschule können Führerscheinanwärter in den Ruin führen. Betroffene Schüler werden nur dann entschädigt, wenn der Fahrlehrer nachweislich einen Fehler gemacht hat. Eine heikle Situation.
Unfälle in der Fahrschule können Führerscheinanwärter in den Ruin führen. Betroffene Schüler werden nur dann entschädigt, wenn der Fahrlehrer nachweislich einen Fehler gemacht hat. Eine heikle Situation.
Die Rechtsprechung ist eindeutig. "Immer wenn ein Fahrschüler überfordert wurde, hat ein Fahrlehrer einen Fehler gemacht und muss für den Schaden in vollem Umfang geradestehen", sagt Gerhard Bresselau von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände aus München. Doch in der Praxis muss der Fahrschüler den Fehler erst einmal nachweisen. Das gelingt meist nur, wenn offensichtlich gegen Ausbildungsrichtlinien verstoßen wurde. Beispielsweise, wenn schon in der ersten Fahrstunde schwierige Wendemanöver verlangt werden. Doch solche Patzer erlauben sich die Fahrerlehrer heute meist nicht mehr. So freut sich die Stuttgarter Fahrlehrerversicherung derzeit, dass sie über 14 Prozent weniger große Schäden bezahlen muss. "Prozesse, bei denen Fahrlehrer haften sollten, haben wir in der letzten Zeit nicht mehr verloren", sagt Vorstand Andreas Anft.
"Fahrschüler sind schlechter gestellt als normale Verkehrsteilnehmer", empört sich Jörg Elsner, Vorsitzender des Arbeitgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Normalerweise gilt nämlich das Straßenverkehrsgesetz. Und danach hat der schwächere Verkehrsteilnehmer deutliche Beweiserleichterungen.
Aussage gegen Aussage
Ein Recht, das Fahrschüler nicht genießen. Deshalb steht oft Aussage gegen Aussage. So führte eine Fahrschülerin ihren Motorradsturz auf starken Regen und eine nasse Fahrbahn zurück. Ihr Fahrlehrer dementierte. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Frau selbst schuld gewesen sei, weil sie trotz Unsicherheit die Fahrstunde nicht abgebrochen habe. In einem anderen Fall ging das Landgericht Karlsruhe gar nicht erst auf die Vorwürfe des Fahrschülers ein und ließ weder die nasse und verdreckte Fahrbahn noch eine Übermüdung gelten. Dabei hat der Bundesgerichtshof schon 1969 festgestellt hat, dass streng geprüft werden muss, ob Fahrlehrer ihre Schüler überfordern. Doch diese Auflage scheitert regelmäßig an der schwierigen Beweislage. Vor allem bei mündlichen Anweisungen. Dann lassen sich Aussagen nur hieb- und stichfest beweisen, wenn noch andere Fahrschüler im Auto saßen. Besonders düster sieht es bei der Zweiradausbildung aus: Instruktionen per Funk können überhaupt nicht kontrolliert werden.
Rund zwei Drittel der Fahrschulen seien zudem nicht ausreichend versichert, sagt Lothar Toepper, Vorstand beim Landesverband der Hessischen Fahrlehrer aus Frankfurt. Die zusätzliche Unfallversicherung würde die Fahrstunde noch teurer machen. Und eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht. Ein Alarmsignal für alle Eltern und Fahrschüler. Sie sollten vor der ersten Fahrstunde prüfen, ob der Ausbildungsbetrieb ausreichend versichert ist. "300.000 Euro sollte die Unfallsumme für junge Menschen mindestens betragen", fordert Oskar Durstin, Präsident der Bundesverband der Versicherungsberater aus München.