Ratgeber

Bei berufsbedingtem UmzugDoppelmiete steuerlich absetzbar

28.09.2011, 10:32 Uhr

Wer wegen eines beruflich bedingten Umzugs mehrere Monate eine doppelte Miete zahlt, kann die Zusatzmiete steuerlich geltend machen, so das Urteil des Bundesfinanzhofs.

Muss ein Steuerzahler wegen eines beruflich bedingten Umzugs mehrere Monate eine doppelte Miete zahlen, kann er die Zusatzmiete steuerlich geltend machen. Diese Werbungskosten sind der Höhe nach unbegrenzt abziehbar, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem in München veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI R 2/11)

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(Foto: picture alliance / dpa)

Im entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer berufsbedingt in eine andere Stadt gezogen, seine Familie zog zwei Monate später nach. Das Finanzamt erkannte die zusätzlichen zwei Monatsmieten aber nur teilweise an und begründete dies mit einer "doppelten Haushaltsführung".

Der BFH hob diesen Entscheid nun auf. Laut Urteil ist der unbegrenzte Werbungskostenabzug der doppelt geleisteten Mietzahlungen zeitlich auf die Umzugsphase beschränkt. Diese beginne mit der Kündigung der bisherigen Familienwohnung und ende mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Bis zum tatsächlichen Umzug seien die Miete der neuen und danach die der bisherigen Familienwohnung als Werbungskosten abziehbar.

Quelle: AFP