Ratgeber

Verbot rechtswidrigEigene Getränke im Fitnessstudio

03.09.2008, 12:58 Uhr

Fitnessstudios dürfen ihren Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke nicht grundsätzlich verbieten. Trotzdem gibt es Studios, die in ihrer Hausordnung oder in den Mitgliedsverträgen entsprechende Klauseln haben.

Fitnessstudios dürfen ihren Mitgliedern die Mitnahme eigener Getränke nicht grundsätzlich verbieten. Studios, die in ihrer Hausordnung oder in den Mitgliedsverträgen entsprechende Klauseln haben, setzten sich über die geltende Rechtsprechung hinweg, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Sie hatte im vergangenen Jahr am Landgericht Berlin erfolgreich gegen mehrere Studiobetreiber geklagt, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Mitbringen eigener Getränke verboten hatten (Az.: 26 O 365/06).

Trotzdem registrieren die Verbraucherschützer, dass gerade in Berlin wieder einige Sportstudios zur alten Praxis zurückkehren. In diesen Fällen sollten Verbraucher die Verbraucherzentrale informieren und eine Kopie ihres Vertrags einreichen.