Rente mit 67? Früher den Absprung schaffen
07.11.2009, 08:00 UhrDie Rente mit 67 ist beschlossene Sache. Ab 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an, wer nach 1964 geboren wurde, muss auf jeden Fall zwei Jahre länger ran. Auf jeden Fall? Nicht ganz: Wer 45 Jahre Pflichtbeitragsjahre vorweisen kann, darf sich auch schon mit 65 aus dem Arbeitsleben verabschieden - ohne Abstriche bei der Rente. Zu den Pflichtbeitragsjahren zählen auch Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes. Weil Schul- und Studienzeiten nicht als Pflichtbeitragsjahren gelten, sind Akademiker von der Regelung aber so gut wie ausgeschlossen.

Viele wollen schon früher Zeit für die wichtigen Dinge im Leben haben.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach wie vor kann man sich aber auch schon nach 35 Beitragsjahren, frühestens mit 63, aus dem Job zurückziehen. Der Haken: man muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den man früher aussteigt, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Wer beispielsweise drei Jahre früher Schluss macht, verzichtet auf 10,8 Prozent seiner Rente. Und das nicht nur bis zum offiziellen Rentenbeginn, sondern lebenslänglich. Auch die Witwenrente fällt entsprechend magerer aus. Eine Rente von 1000 Euro schrumpft auf diese Weise im Beispiel auf 892 Euro.
Rente zurückkaufen
Früher in den Ruhestand und trotzdem die volle Rente kassieren – auch das geht, ist aber nicht ganz billig: Man kann die Rentenabschläge mit einem Einmalbetrag "zurückkaufen". Das ist ab dem 54. Lebensjahr möglich und auch dann noch, wenn die Rentenauszahlung bereits begonnen hat. Bis zum Eintritt in das offizielle Rentenalter muss man sich die Sache allerdings überlegt haben. Auf jeden Fall sollte man prüfen, ob die Voraussetzungen für Frührente überhaupt erfüllt werden. Ist der Abschlagsausgleich einmal gezahlt, wird er nämlich nicht mehr zurückerstattet.
Wie hoch der Ausgleichsbetrag ausfällt, erfährt man aus der Rentenauskunft. Entscheidend ist bei der Berechnung natürlich, um wie viel Prozent die Rente gekürzt wird. Berücksichtigt werden aber auch der Durchschnittsverdienst im vergangenen Jahr und der Beitragsatz zur Rentenversicherung. Wer drei Jahre eher in Rente gehen möchte, zahlt derzeit etwa 25.300 Euro, um 100 Euro Rentenminderung auszugleichen. Das Geld hat man frühestens nach 21 Jahren hereingeholt - und da sind entgangene Zinsen nicht einmal mit eingerechnet. Kein Wunder, dass bislang kaum jemand die Rückkauf-Möglichkeit im Anspruch nimmt. Unter bestimmten Umständen kann sich die Sache dennoch lohnen.
Wann rechnet sich das?
Sehr wohlhabende Rentenversicherte sparen sich die Abgeltungssteuer, wenn sie ihr Rentenkonto füllen. Wenn der persönliche Einkommensteuersatz bei der Rentenauszahlung unter 25 Prozent liegt, rentiert sich das. Auch wenn ein wohlhabender älterer Partner seine um einiges jüngere Frau über den Tod hinaus gut versorgt wissen möchte (oder umgekehrt), kann die Ausgleichszahlung eine sinnvolle Sache sein. Denn so erhält die Witwe bzw. der Witwer eine besonders gute Hinterbliebenenrente.
Auch für "Normalverdiener" kann der Rückkauf eine Lösung sein. Und zwar dann, wenn ein Arbeitnehmer früher in Rente geschickt werden soll, weil seine Stelle wegfällt und er nicht auf eine größere Abfindung hoffen kann. Vielleicht ist der Arbeitgeber aber bereit, den Ausgleichsbetrag für die Rentenversicherung zu übernehmen. Das lohnt sich auch für ihn, denn das eingesparte Gehalt dürfte meist um ein Mehrfaches höher ausfallen als der nötige Rückkaufsbetrag. Auf diese Weise spart die Firma Lohnkosten und der Arbeitnehmer kann ohne Abstriche den Ruhestand genießen.
Quelle: ntv.de