Ratgeber

Gericht entscheidet In der Pause kein Gehalt

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnzahlung während einer Arbeitspause. Das geht aus einem Grundsatzurteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Mitarbeiters gegen eine Sicherheitsfirma zurück (Az.: 17 Sa 473/07). Der Arbeitnehmer hatte auf Vergütung für die jeweils 30 bis 45-minütigen Pausen geklagt. Ähnlich wie der bezahlte Urlaub müsse auch die Pause vergütet werden. Dabei musste er jedoch einräumen, dass die Firma zuvor niemals Pausenzeiten bezahlt hatte.

Das Gericht stellte fest, dass es keinen automatischen Anspruch auf Vergütung für Arbeitsunterbrechungen gebe. Ein Anspruch entstehe nur dann, wenn bislang aufgrund "betrieblicher Übung" gezahlt worden sei oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Pausenbezahlung vorsehe.

Quelle: ntv.de

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