Fahnder bald arbeitslos? Neue Rundfunkgebühr kommt
10.06.2010, 15:27 UhrNeuzugang auf der Liste der aussterbenden Berufe: Der Rundfunkgebührenbeauftragte – im Volksmund auch "GEZ-Fahnder" genannt. Nachdem die Rundfunkkommission der Länder beschlossen hat, die Rundfunkgebühr grundlegend zu reformieren, dürfte die Arbeit der freiberuflichen Kontrolleure langfristig überflüssig werden. Zahlen müssen dann nämlich sowieso fast alle Haushalte, womit sich detektivische Recherchen und Hausbesuche künftig erledigen dürften. Grundgedanke der Neuregelung, die zum 1.Januar 2013 in Kraft treten soll: Die Gerätegebühr wird zur Haushaltsabgabe.
Wer zahlt?
Bislang gilt: Ein Fernseher kostet 17,98 Euro Rundfunkgebühr im Monat. Wer nur ein Radio und/oder ein einen PC mit Internetzugang besitzt, zahlt 5,76. Ist schon ein Fernseher angemeldet, werden keine zusätzlichen Abgaben für das Radio oder den Rechner fällig. Ehepaare müssen nur ein Gerät melden, bei WGs müssen dagegen alle Bewohner Abgaben für ihre Geräte zahlen. Und auch wenn der Nachwuchs eine Ausbildung beginnt oder beispielsweise pflegebedürftige Eltern im Haus leben, werden diese Verwandten zur Kasse gebeten. Wer sein privates Radio am Arbeitsplatz aufstellt oder einen Dienstwagen mit Autoradio fährt, muss auch diese Geräte extra bezahlen.
In der Praxis lässt sich das alles natürlich nicht so leicht umsetzen und überwachen. Und in Zukunft ist das auch gar nicht mehr nötig. Dann zahlt jeder Haushalt eine pauschale Gebühr – und zwar unabhängig davon ob und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind.
Wie teuer wird's?
Ein genauer Betrag steht noch nicht fest. Diese Frage werden Länder und Sendeanstalten klären müssen. Teurer als 17,98 Euro solle es "auf keinen Fall" werden, verspricht der Vorsitzende der Rundfunkkommission Kurt Beck. "Vielleicht ist sogar noch der eine oder andere Cent weniger drin." Verluste sollen den Sendern aber auch nicht entstehen. Genaueres wird wohl erst im Laufe des nächsten Jahres klar.
Was ist mit Zweitwohnungen?
Für die Zweitwohnung oder einen Ferienwohnsitz soll ein Drittel der Gebühr fällig werden. Bislang müssen die Besitzer den vollen Betrag zahlen. Auch für Dienstfahrzeuge ermäßigt sich der Satz auf ein Drittel.
Was müssen Firmen zahlen?
Im Moment müssen Firmen jedes Gerät einzeln anmelden werden. Jetzt soll sich die Pauschale nach der Zahl der Angestellten richten. Betriebe mit bis zu vier Beschäftigten zahlen nur einen Drittel des Rundfunkbeitrags, bei 20.000 oder mehr Mitarbeitern sollen es maximal 150 Beiträge sein.
Mietwagenverleiher oder Hotels müssen für jedes Zimmer oder jedes Fahrzeug ein Drittel des Beitrags entrichten.
Kann man sich von der Gebühr befreien lassen?
Das wird schwierig. Haushalte können sich nicht mehr darauf berufen, dass sie weder Fernseher noch Radio besitzen. Allenfalls bei "ersichtlicher Empfangsunfähigkeit" – etwa der vielzitierten Almhütte im Funkloch – ist eine Befreiung möglich. Zahlen sollen wahrscheinlich auch Hartz IV-Empfänger. Noch ist unklar, ob und wie sie sich das Geld vom Staat zurückholen können.
Werden die Öffentlich-Rechtlichen werbefrei?
ARD und ZDF verdienen mit Werbung und Sponsoring derzeit rund 230 Millionen Euro im Jahr. Diese Einnahmen werden den Sendeanstalten wohl auch künftig nicht wegbrechen. Lediglich das Sponsoring nach 20 Uhr soll wegfallen, das gilt aber nicht für Sportveranstaltungen.
Werden die GEZ-Fahnder künftig arbeitslos?
Die GEZ wird sich auch weiterhin um den Einzug der Gelder kümmern, die Behörde wird also nicht überflüssig. Die Fahnder arbeiten ohnehin nicht für die GEZ, sondern in der Regel freiberuflich für die Landessendeanstalten. Ihre Aufgabe liegt darin, nachzuweisen, dass Rundfunkgeräte vorhanden sind. Das wird künftig nicht mehr nötig sein, denn wegen der Beweislastumkehr werden der GEZ in den meisten Fällen schon die Daten der Einwohnermeldeämter ausreichen.
Quelle: ntv.de