Datenabgleich in der BankPasskontrolle beim Geldwechsel
Wer in einer Sparkasse Geld wechseln möchte und kein Kunde ist, muss seit kurzem unter Umständen seinen Ausweis vorlegen. Hintergrund ist eine Änderung des Geldwäschegesetzes von 2008, die nach einer Übergangsfrist seit diesem Mai gilt.
Wer in einer Sparkasse Geld wechseln möchte und kein Kunde ist, muss seit kurzem unter Umständen seinen Ausweis vorlegen. Der Schalterbeamte gleicht in dem Fall die persönlichen Informationen über eine bundesweite Datenbank mit einer Liste von Terrorverdächtigen des Bundeskriminalamtes ab. Das bestätige der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Hintergrund ist eine Änderung des Geldwäschegesetzes von 2008, die nach einer Übergangsfrist seit diesem Mai gilt.
Danach sind die Geldinstitute verpflichtet, Nichtkunden bei einem Geldwechsel ab 15.000 Euro zu überprüfen. Aber auch bei niedrigeren Beträgen dürfen sie die Daten abgleichen, wenn der Kunde "verdächtig" auf den Angestellten wirkt. "Wir empfehlen unseren Instituten, Fremdkunden nach eigenem Ermessen zu kontrollieren", erläuterte Sprecher Stefan Marotzke.
So kontrolliere die Sparkasse Nürnberg nach Kenntnis von Marotzke zum Beispiel alle Nichtkunden, die Geld tauschen wollen, auch wenn es sich dabei nur um einen Fünf-Euro-Schein handelt. Andere Sparkassen prüften die Daten erst bei Transaktionen von 1000 Euro. Auf einen entsprechenden Bericht der "Nürnberger Nachrichten" hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden im fränkischen Spalt hingewiesen.
Bei den Volks- und Raiffeisenbanken werden fremde Kunden dem Gesetz gemäß erst ab einem Geldwechsel von 15.000 Euro um den Ausweis gebeten. "Im Verdachtsfall aber auch bei geringeren Beträgen", sagt Cornelia Schulz vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Nur beim Tausch von mindestens 2500 Euro in eine fremde Währung müssen sowohl Banken als auch Sparkassen laut Kreditwesengesetz immer die Kundendaten abgleichen.