Ratgeber

Stopp für Streit Radler nicht versichert

Nicht anhalten und streiten - der Versicherungsschutz ist in Gefahr!

Nicht anhalten und streiten - der Versicherungsschutz ist in Gefahr!

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Ein Radler verliert seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, während er auf dem Arbeitsweg mit einem Autofahrer streitet. In dem Fall vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen versperrte ein Mann auf dem Heimweg einem Auto den Weg, um den Fahrer wegen eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes zur Rede zu stellen, wie die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet (Az.: S 5 U 298/08). Der Kläger wurde auf dem Nachhauseweg in der Kölner Innenstadt von einem Pkw-Fahrer in einer Tempo-30-Zone seiner Ansicht nach mehrfach geschnitten.

"Eigenwirtschaftliche Interessen"

Er stellte sich daraufhin vor einer Ampel dem Wagen in den Weg und hinderte ihn an der Weiterfahrt. Als Fahrer und Beifahrer ausstiegen, setzte sich der Pkw - offenbar versehentlich - in Bewegung und brach dem Kläger das Waden- und Schienbein. Er musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nach Ansicht der Richter umfasst der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Wegeunfälle solche Unterbrechungen nicht. Der Kläger habe seinen versicherten Heimweg mehr als nur geringfügig unterbrochen und "eigenwirtschaftliche Interessen" verfolgt.

Quelle: ntv.de, dpa

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