Ratgeber

Anbieter muss zahlen Schadensersatz für Online-Wettverluste

Erst seit Juli 2021 darf auch im Internet legal gezockt werden. Vorher wurde oft nicht ausreichend deutlich gemacht, dass den meisten Kunden die Teilnahme an Online-Glücksspielen gar nicht erlaubt war.

Erst seit Juli 2021 darf auch im Internet legal gezockt werden. Vorher wurde oft nicht ausreichend deutlich gemacht, dass den meisten Kunden die Teilnahme an Online-Glücksspielen gar nicht erlaubt war.

(Foto: picture alliance / Rolf Vennenbe)

Die Aussichten auf Schadensersatz für Verluste in Online-Casinos steigen. Gleich zwei Gerichte haben den Glücksspielanbieter bet-at-home dazu verurteilt, Kunden die Verluste zu erstatten. Auch viele andere Online-Casinos kämpfen mit ihrer Vergangenheit.

Die Anbieter von Online-Casinos geraten in Deutschland unter Druck. Immer mehr Kunden klagen vor Gericht erfolgreich ihre Verluste ein und erstreiten Schadensersatz. Nun ist der Wettanbieter bet-at-home in zwei Verfahren zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt worden. Das Landgericht Coburg (Az. 23 O 416/20) verurteilte das Unternehmen zur Rückzahlung von rund 62.000 Euro an einen Kunden. Das Landgericht Mainz (Az. 9 O 65/20) urteilte, bet-at-home müsse Verluste in Höhe von mehr als 54.000 Euro erstatten - und zwar jeweils zuzüglich Zinsen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

In beiden Fällen sagen die Richter, dass Online-Glücksspiele in Deutschland - mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein - verboten sind beziehungsweise waren. Zu diesen Spielen gehören beispielsweise die Internet-Versionen von Roulette, Black Jack, Poker oder Slot Machines. Aufgrund des Verbots seien Geschäfte nichtig, Verluste müssten an den Kunden erstattet werden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Anbieter versuchen, Altlasten loszuwerden

Zwar erlaubt der neu abgeschlossene Glücksspielstaatsvertrag solche Online-Casinos in engen Grenzen seit dem 1. Juli dieses Jahres für lizenzierte Anbieter auch in Deutschland. Doch in der Praxis wirbt eine Vielzahl von Casinos bereits seit etlichen Jahren intensiv um deutsche Spieler - ohne ausreichend deutlich zu machen, dass den meisten Kunden die Teilnahme an Online-Glücksspielen gar nicht erlaubt war. Für solche Verluste, die vor dem 1. Juli angefallen sind, sprechen deutsche Gerichte den Klägern nun Schadensersatz zu.

Spieler haben gute Aussichten, sich zumindest jenes Geld zurückzuholen, das sie seit Anfang 2018 verloren haben. Frühere Verluste könnten der Verjährung unterliegen. Dabei kommt es in den meisten Fällen gar nicht zu einem Gerichtsurteil. Denn gerade jetzt, wo viele Anbieter bemüht sind, ihr Geschäft in Deutschland zu legalisieren, wollen sie solche "Altlasten" möglichst geräuschlos aus dem Weg schaffen - und vergleichen sich mit den Klägern, indem sie ihnen Geld zurückzahlen.

Nicht auf eigene Faust vorgehen

Allerdings bringt es wenig, wenn Kunden ihre Verluste direkt bei dem Online-Casino zurückfordern. Solche Anfragen werden nach unseren Erfahrungen entweder ignoriert oder zurückgewiesen. Das Bild ändert sich jedoch, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet oder Klage eingereicht wird. Leider greifen Rechtsschutzversicherungen beim Thema Glücksspiel nicht. Doch in vielen Fällen ermöglichen Prozessfinanzierer ein Vorgehen auf Basis eines Erfolgshonorars, sodass für den Kläger kein Kostenrisiko entsteht.

Viele Casinos betroffen

Neben bet-at-home dürften Schadensersatzforderungen bei fast allen in Deutschland tätigen Wettanbietern aussichtsreich sein. Dazu gehören beispielsweise Betway, Drückglück, Hyperino, Leovegas, Mr.Green, Pokerstars, Tipico, Wunderino und 888 Casino.

Mehr zum Thema

Wer in den Jahren 2018 bis 2021 Verluste bei Online-Casinos gemacht hat, sollte seinen Fall anwaltlich prüfen lassen, um zu erfahren, welches Vorgehen für ihn sinnvoll ist. Eine solche Prüfung ist beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für ntv und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen