Auch Flexgas ist insolventSchnell retten, was zu retten ist
Nicht nur Flexstrom ist pleite, auch die Gas-Tochter Flexgas hat Insolvenz angemeldet. Zuvor hatte es für 50.000 Gas-Kunden noch Hoffnung gegeben. Jetzt rutschen auch sie in die Ersatzversorgung. Sie sollten die Zahlungen an Flexstrom sofort einstellen - auch wenn der Insolvenzverwalter das anders sieht.
Gut zwei Wochen ist es her, dass Flexstrom Insolvenz angemeldet hat. Inzwischen ist auch das Ende der Gas-Tochter des Berliner Unternehmens besiegelt. Flexgas hat letzte Woche einen Insolvenzantrag gestellt. Dabei hatte es zunächst noch Hoffnung gegeben, die Schweizer AKO Capital AG wollte den Gasversorger übernehmen, der Kaufvertrag war schon unterschrieben. Doch dann trat der Investor vom Kaufvertrag zurück. "Neue Erkenntnisse nach der Beurkundung" hätten zu diesem Schritt geführt, teilte AKO knapp mit.
Näher wollten sich die Schweizer nicht zu dem geplatzten Geschäft äußern. Ursprünglich habe man vorgehabt, die "Markt- und Kundenstrategie" von Flexgas zu ändern, mehr Transparenz einzuführen und die Risiken für die Kunden zu verringern. Es hätte also deutlich besser werden können für die Flexgas-Kunden. Doch daraus wird nun doch nichts. Stattdessen landen die Gasabnehmer dort, wo auch die Stromkunden von Flexstrom angekommen sind: Beim örtlichen Grundversorger.
Fristlose Kündigung ist möglich
Die Stadtwerke oder Verbundunternehmen wie Vattenfall oder RWE übernehmen automatisch die Ersatzversorgung, die immer dann greift, wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Nach drei Monaten rutscht man dann in die Grundversorgung. In der Regel sind die Tarife in der Grund- und Ersatzversorgung allerdings ziemlich teuer, deshalb sollte man möglichst schnell zu einem neuen Anbieter wechseln. Dafür gilt eine Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Wer noch im April kündigt, kann also zum 1. Juni wechseln. Alternativ kann man auch aus der Grund- oder Ersatzversorgung auf einen Sondertarif des örtlichen Versorgers umsteigen. Der ist in der Regel um einiges günstiger als die Grundversorgung, kann aber auch nicht so schnell gekündigt werden.
Mit dem Grundversorger haben Flexstrom- und Flexgas-Kunden zwar keine Verträge, bezahlen müssen sie ihren Verbrauch dort aber trotzdem. Deshalb sollten Verträge mit Flexgas, Flexstrom oder den Tochterunternehmen Flexgas, Löwenzahn Energie oder Optimal Grün sofort fristlos gekündigt werden. Der sofortige Ausstieg ist auch bei Verträgen mit längerer Laufzeit möglich, schließlich liefert Flexstrom nicht mehr und erfüllt damit seinen Teil des Vertrags nicht. Ganz wichtig ist es, den Zählerstand abzulesen. Diesen sollte man zum einen im Kündigungsschreiben angeben, zum anderen an den Grundversorger melden.
Zahlungen stoppen
Auf der Flexstrom-Seite heißt es zwar, dass die Abschlagszahlungen weiter fällig seien. Doch nach Ansicht von Verbraucherschützern ist diese Forderung des Insolvenzverwalters hinfällig. Da Flexstrom keine Leistung mehr erbringe, habe der Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf weitere Abschlagszahlungen, heißt es dazu etwa bei der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen. Kunden sollten nun also – so sie es nicht schon getan haben - Daueraufträge stoppen und Einzugsermächtigungen widerrufen. Werden trotzdem noch Lastschriften abgebucht, kann man sein Geld bis zu 13 Monate lang von der Bank zurückverlangen.
Für jene, die Vorkasse geleistet haben, sieht es allerdings schlecht aus. Sie müssen ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, das voraussichtlich im Juli eröffnet wird. Vor dem Jahr 2017 wird das Verfahren wohl nicht beendet sein – und dann sehen die Kunden allenfalls einen Bruchteil ihres Geldes wieder. Das gilt nicht nur für zu viel geleistete Vorkassebeträge, sondern auch für versprochene Boni und für Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung.