Autokäufer können sich wehren Spritverbrauch oft viel höher
10.04.2013, 12:13 Uhr
Der Unterschied zwischen Herstellerangaben und tatsächlichem Spritverbrauch bei Neuwagen ist teilweise erheblich, wie der Auto Club Europa herausgefunden hat. Doch Autokäufer sind nicht machtlos.

Wenn der Spritverbrauch beim Neuwagen deutlich höher ist als versprochen, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bei Autos weichen die Angaben der Hersteller zum Spritverbrauch nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) nach wie vor häufig vom tatsächlichen Verbrauch ab. Dies hätten neue Tests mit Autos unter alltäglichen Verkehrsbedingungen gezeigt, teilte der ACE mit. Unter 91 getesteten Modellen habe der Mehrverbrauch gegenüber den Angaben der Hersteller bei 55 Fahrzeugen "teils deutlich über der Marke von zehn Prozent" gelegen. Wollten Neuwagenkäufer etwa einen Kaufvertrag anfechten, müsse diese Schwelle laut herrschender Rechtsprechung überschritten werden.
Der ACE betonte, sein Test erfülle zwar "nicht die herkömmlichen gutachterlichen Bewertungskriterien". Jedoch liefere er Hinweise darauf, dass der Unterschied zwischen Herstellerangaben und tatsächlichem Spritverbrauch "nach Überzeugung eines Gutachters in bestimmten Fällen über den rechtlich fixierten Toleranzkorridor hinaus reichen" könne. Zur Anfechtung eines Kaufvertrages sei in aller Regel das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen nötig, der den Mehrverbrauch bestätigen müsse. So kann ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Pozent mehr Kraftstoff verbraucht, als im Verkaufsprospekt angegeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und insoweit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
Zunächst sollte der Mehrverbrauch beim Händler reklamiert werden. Bleibt dies wirkungslos, sollte ein Anwalt eingeschaltet und ein entsprechendes Gutachten erstellt werden. Bestätigt dies den Mehrverbrauch, sollte der Händler mit dem Ergebnis konfrontiert und zu einer Nachbesserung oder zu einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages aufgefordert werden. Verweigert er dies weiterhin, bleibt nur der Klageweg.
Die EU wolle zwar die seit 1996 geltenden Vorgaben zur Verbrauchsmessung ab dem kommenden Jahr durch neue ersetzen, teilte der ACE mit. Ob dieses Ziel aber eingehalten werden könne, sei offen. Das Verfahren soll demnach umgestellt werden von der bisherigen Messung unter Laborbedingungen auf Rollenprüfständen auf ein Verfahren, das stärker den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch widerspiegelt. Der ACE forderte von Autoherstellern, Kunden bis zu einer Neuregelung der Verbrauchsmessung "ausdrücklich" darauf aufmerksam zu machen, dass der Spritverbrauch höher liegen könne, als in der Werbung angegeben.
Quelle: ntv.de, awi/dpa