Jetzt Geld zurückholen Stromdiscounter prellt Kunden um Bonus
27.05.2014, 21:07 UhrMit hohen Bonus-Versprechen lockt die Kölner Almado Energy Neukunden. Als der Rabatt nach einem Jahr verrechnet werden soll, findet die Firma aber Ausreden. Auf Druck der Verbraucherzentrale gesteht das Unternehmen inzwischen das unlautere Verhalten ein.

Almado ist kein Einzelfall. Auch der inzwischen insolvente Anbieter Flexstrom machte oft Schwierigkeiten bei der Bonusverrechnung.
(Foto: dpa)
Ein Neukundenbonus soll Stromkunden den Anbieterwechsel schmackhaft machen. In Vergleichsrechnern landen Versorger mit üppiger Willkommensprämie weit oben. In der Regel wird der Bonus bei der ersten Abrechnung einkalkuliert. Doch immer wieder versuchen Anbieter, sich vor der Zahlung zu drücken. So auch die Kölner Almado Energy. Einen Nachlass von 25 Prozent hatte der Discounter neuen Kunden versprochen, doch als der Rabatt verrechnet werden sollte, setzte das Unternehmen einiges daran, die Auszahlung zu verweigern.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Almado kürzlich abgemahnt – mit Erfolg: Der Stromlieferant hat das unlautere Verhalten eingeräumt und sich verpflichtet, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße zu unterlassen. Für geprellte Kunden ist das eine gute Nachricht. Sie können jetzt darauf hoffen, dass Sie doch noch Geld zurück bekommen.
Rückwirkende Abrechnung fordern
Dazu müssen sie allerdings selbst aktiv werden. Die Verbraucherschützer raten, rückwirkend auf korrekte Abrechnung, fristgerechte Rechnungsstellung und die Berücksichtigung wirksamer Kündigungsfristen zu pochen. Gute Chancen haben Kunden auf jeden Fall dann, wenn sie zwölf Monate ununterbrochen von Almado beliefert wurden. Dann können sie eine Neuabrechnung und Auszahlung des Restguthabens fordern.
Vielen Kunden hat Almado nach der Abrechnung einen Verrechnungsscheck ausgestellt. Hat man den eingelöst, sind weitere Ansprüche aber nicht unbedingt verwirkt: Wer keine korrekte und nachvollziehbare Bonusverrechnung bekommen hat, kann auf jeden Fall Nachforderungen stellen.
Voraussetzung für den Bonus ist, dass der Vertrag ein Jahr lang lief. In einigen Fällen haben die Kunden zwar korrekt beendet, Almado bestätigte aber ein früheres Kündigungsdatum und verweigerte die Auszahlung. Auch hier gibt es gegebenenfalls Geld zurück: Wer die fristgerechte Kündigung zum Ablauf des ersten Lieferjahres nachweisen kann, hat nicht nur Anspruch auf den vertraglich zugesicherten Bonus, sondern gegebenenfalls auch auf Schadenersatz.
Quelle: ntv.de