Ratgeber
Gut zu wissen, Nr. 85Urlaub trotz Krankschreibung
31.05.2007, 07:39 Uhr
Möchten krankgeschriebene Patienten in Urlaub fahren, sollten sie vorher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen.
Möchten krankgeschriebene Patienten in Urlaub fahren, sollten sie vorher eine Genehmigung ihrer Kasse einholen. Andernfalls kann für die Zeit der Abwesenheit das Krankengeld gestrichen werden.
Ein Kranker sollte grundsätzlich nichts tun, was seine Genesung behindert. Ein Ortswechsel könne jedoch bei manchen Erkrankungen gut tun. Eine laufende Behandlung, etwa Krankengymnastik, sollte aber nicht unterbrochen werden. Hilfreich sei in jedem Fall eine Empfehlung des behandelnden Arztes.
Damit sich der Chef nicht hintergangen fühlt, ist es ratsam, ihn über den Urlaub zu informieren.