Ratgeber

Sex, Wildpinkeln, Krankfeiern Was ist beim Karneval erlaubt?

Wildpinkler in Düsseldorf: Öffentliches Urinieren ist eine Ordnungswidrigkeit, die sich so manche Kommune teuer bezahlen lässt.

Wildpinkler in Düsseldorf: Öffentliches Urinieren ist eine Ordnungswidrigkeit, die sich so manche Kommune teuer bezahlen lässt.

(Foto: dpa)

Fehlende Manieren und starke Triebe: Auch wenn beim Karneval wild gefeiert wird, gelten die Gesetze. Der Deutsche Anwaltverein weist auf Regeln hin, die für so manchen Narren von Interesse sein dürften - auch für die Arbeit.

Bützchen

Grundsätzlich fängt sexuelle Belästigung dort an, wo in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen eingegriffen wird. Das kann schon bei einer einfachen Berührung der Fall sein. Das Bützchen - also der traditionelle Wangenkuss - gehört dem DAV zufolge aber zum Brauchtum. Wer das als sexuelle Belästigung auffasst, sollte dem Karneval fernbleiben, raten die Juristen.

Öffentlicher Sex

Liebe in der Natur, im Auto oder an öffentlichen Orten ist erst einmal nicht verboten. Sie darf nur nicht dort stattfinden, wo sich andere gestört fühlen, erklärt der DAV. Sex auf dem Karnevalsumzug oder in einer belebten Straße ist also nicht erlaubt.

Wildpinkeln

Überfüllte Toiletten, Bier im Überfluss - Karneval drückt vielen Narren auf die Blase. Das öffentliche Urinieren ist aber eine Ordnungswidrigkeit. Köln verlangt demzufolge bis zu 200 Euro Strafe, in Düsseldorf sind es um die 35 Euro, in Mainz 75. In manchen Kommunen werden sogar bis zu 5000 Euro fällig.

Urlaub

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub zur Karnevalszeit gibt es nicht, weder bezahlt noch unbezahlt. Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zwar generell berücksichtigen, er kann sie aber auch ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund kann auch darin liegen , dass bereits zu viele andere Kollegen an den Karnevalstagen im Urlaub sind. Deshalb sollten Karnevalisten ihren Urlaub immer möglichst früh beantragen.

Unter bestimmten Umständen können Arbeitnehmer aber auch ohne Urlaubsantrag der Arbeit fernbleiben: Wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel am Rosenmontag mehrere Jahre hintereinander allen Mitarbeitern vorbehaltslos frei gegeben hat, kann dies als "betriebliche Übung"gelten. Die Arbeitnehmer können auch im nächsten Jahr davon ausgehen, dass sie an diesem Tag feiern gehen können.

Kein guter Rat für Karnevalisten ist es, an den tollen Tagen eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen. Wer sich ohne Grund krankschreiben lässt und dann beim Karnevalsumzug erwischt wird, riskiert laut DAV eine Kündigung.

Verkleidung

Viele Arbeitgeber in den deutschen Fastnachtshochburgen drücken an Karneval ein Auge zu: Sie dulden, dass Angestellte verkleidet zur Arbeit erscheinen. Ein Recht auf Maskerade gibt es aber nicht. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich eine Dienstkleidung oder einen bestimmten Kleidungsstil vorgeben, so der DAV. Das betrifft vor allem Berufe, in denen seriöses Auftreten wichtig ist – zum Beispiel bei Banken. Eine Kostümierung an Karneval kann der Arbeitgeber deshalb untersagen.

Verkehr

Für alle Verkehrsteilnehmer gelten selbstverständlich auch an Karneval die gesetzlichen Werte zu den jeweiligen Promillegrenzen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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