Ratgeber

Beleidigungen Wie weit Sie gehen dürfen

Eine typische Situation. Den Kollegen gegenüber kennt man zwar kaum, aber man kann ihn nicht leiden. Die Spannungen nehmen zu. Wer sich da nicht verbal im Griff hat, läuft Gefahr seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Wie derb man in Streitfällen sein darf, entscheidet im Nachhinein das Arbeitsgericht.

Beleidigungen im Beruf enden fast immer vor dem Kadi und sind für Rechtsanwälte tägliche Routine. "Eine Beleidigung ist zunächst einmal eine ehrverletzende Äußerung durch Worte oder manchmal auch Taten. Es handelt sich um eine Straftat auf der untersten Schiene", weiß Rechtsanwalt Arno Saathoff.

Im Berufsleben werden bei Beleidigungen nicht überall die gleichen Maßstäbe angesetzt. "Du kannst mich mal am Arsch lecken" führt im Büro schon zur Eskalation, am Bau gehört es zur Normalität. "In Deutschland wird man keinen Staatsanwalt finden, der deswegen eine Anklage erhebt. Man findet aber auch keinen Arbeitsrichter, der darüber ein Arbeitsverhältnis bricht. Auch ein Arbeitsrichter weiß, dass auf einer Baustelle anders gesprochen wird, als auf einem Priesterseminar", so Saathoff.

Anders sieht es auch auf dem Bau aus, wenn der Beleidigte der Chef ist oder Dritte dabei sind. "Diese Beleidigung ist schon schwerwiegender, weil sie sich nicht nur an einen Kollegen sondern an den Arbeitgeber richtet, mit dem man einen Arbeitsvertrag hat. Dennoch meine ich, dass auch hier die Kündigung nicht droht, wenn nicht weitere gravierende Umstände hinzukommen", erklärt Saathoff.

Anzahlt entscheidet

Wenn im Büro Gerüchte verbreitet werden, dass zum Beispiel der Chef mit der Praktikantin rummacht, kommt es auf die Situation an, ob das ohne Folgen bleibt. In einem Vier-Augen-Gespräch mit einem Kollegen braucht der Mitarbeiter keine Konsequenzen zu fürchten. Anders sieht es bei einer in großer Runde ausgesprochenen Äußerung aus. "Viele Menschen bedeutet immer gleichzeitig 'große Gefahr'. Der Betriebsfriede wird gestört und die Beleidigung kann zur Kündigung führen", weiß Saathoff.

Die schlimmste Beleidigung ist die in schriftlicher Form. So sind Mails mit Behauptungen über den Chef mehr als gefährlich. Bei der Behauptung einer falschen Tatsache per Mail, die nicht an den Beleidigten selbst sondern Dritte geht, spricht man von einer planvollen Handlung. "Ein Arbeitnehmer, der auf diese Weise eine Behauptung verbreitet, wird seinen Arbeitsplatz verlieren", ist Saathoff sich sicher.

Die Grenze zwischen einer Kritik und einer Beleidigung ist schwer zu ziehen. Ist sie einmal ausgesprochen, hängt vieles von der Laune des beleidigten Chefs ab. Selbst nach Dienstsschluss können Beleidigungen teuer werden. Zum Beispiel mit der Wischi-waschi Geste dem anderen vermitteln, dass er nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, kostet 300 Euro.

Quelle: ntv.de

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