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Streit um das Sperma eines Toten Zeugung auch posthum möglich?

01.02.2017, 18:45 Uhr
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Wäre der Samen bereits in die Eizelle eingepflanzt gewesen, hätte es kein Problem gegeben. (Foto: imago/CHROMORANGE)

Vergeblich versucht ein Paar, seinen Kinderwunsch mit künstlicher Befruchtung zu verwirklichen. Als der Mann stirbt, will es die Frau noch einmal versuchen. Doch das Gesetz steht ihr im Weg. Nun will sie es kippen.

Eine Frau aus Bayern darf sich voraussichtlich nicht mit dem Sperma ihres toten Mannes befruchten lassen. Das Oberlandesgericht München machte der 35-Jährigen aus dem Raum Traunstein wenig Hoffnung. Das Urteil soll aber erst in einigen Wochen verkündet werden. Und voraussichtlich wird es nicht das letzte in diesem Fall sein.

Die Frau und ihr Ehemann hatten sich vergeblich Kinder gewünscht. Künstliche Befruchtungen hatten keinen Erfolg gebracht. Im Juli 2015 starb der Mann mit 38 Jahren nach einer Herztransplantation. Doch auch nach seinem Tod blieb bei der Witwe der Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Sie möchte deshalb mit dem Sperma ihres Mannes, das in einer Klinik am Chiemsee lagert, künstlich befruchtet werden. Die Klinik verweigert allerdings die Herausgabe und beruft sich dabei auf das Embryonenschutzgesetz. Darin ist die Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod ausdrücklich verboten.

Die Witwe hält das für verfassungswidrig und klagte zunächst vorm Landgericht Traunstein auf Herausgabe des Samens. Das wies die Klage allerdings ab. Auch in der zweiten Instanz droht die Klage zu scheitern. "Wir haben lange überlegt", sagte der Vorsitzende Richter des OLG München. "Das ist keine einfach zu klärende Frage."

BGH soll entscheiden

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Embryonenschutzgesetz in dieser konkreten Fragestellung nicht verfassungswidrig sei. "Es mögen gewisse Zweifel verbleiben, aber sie reichen nicht dafür aus, dass wir das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen." Der Gesetzgeber habe sich etwas dabei gedacht und verschiedene Interessen abgewogen. Und er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es strafbar ist, eine Eizelle mit dem Samen eines toten Mannes künstlich zu befruchten. Zwar wäge in dieser Frage jeder anders ab. "Aber nicht alles, was technisch machbar ist, muss auch rechtlich zulässig sein."

Selbst wenn die Frau in der Sache Recht bekäme, könnte ihr Anliegen scheitern. Denn im Vertrag mit der Klinik steht, dass das Sperma nach dem Tod des Mannes vernichtet werden muss. Das endgültige Urteil will das OLG in drei Wochen verkünden. Es hat allerdings bereits angekündigt, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zulassen will. Damit wäre der Weg in die nächste Instanz eröffnet. Sowohl die Klägerin als auch die Klinik wollen das rechtliche Problem endgültig klären lassen.

Im Jahr 2010 hatte sich bereits das Oberlandesgericht Rostock mit der Frage befasst, ob eine Witwe von ihrem toten Mann schwanger werden kann. In dem Fall ging es allerdings um Samen, der schon in die Eizelle eingepflanzt worden war. Die künstliche Befruchtung hatte also schon stattgefunden als der Mann noch lebte. Diese Eizellen dürfe sich die Frau einsetzen lassen, stellte das OLG damals klar.

Quelle: ino/dpa

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