Reise

Reisehindernis Ölteppich Kein Grund für kostenloses Storno

Der Ölteppich im Golf von Mexiko könnte vielen Urlaubern derzeit verständlicherweise die Lust nehmen, in diese Region zu reisen. Sie haben aber derzeit noch keine Möglichkeiten zum kostenlosen Reiserücktritt.

Eine Aufnahme des europäischen Satelliten Envisat zeigt den Ölteppich im Golf von Mexiko am 2. Mai 2010.

Eine Aufnahme des europäischen Satelliten Envisat zeigt den Ölteppich im Golf von Mexiko am 2. Mai 2010.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der größer werdende Ölteppich im Golf von Mexiko bietet Urlaubern derzeit keine Möglichkeiten zum kostenlosen Reiserücktritt. Angst vor höherer Gewalt sei für Pauschalurlauber kein Grund, jetzt zum Beispiel eine Reise nach Florida gebührenfrei stornieren oder umbuchen zu dürfen. Das erklärte der Reiserechtler Prof. Ernst Führich. Individualreisende, die ihren Aufenthalt nicht über einen Reiseveranstalter gebucht haben, könnten bei einer Absage sowieso nur auf die Kulanz der jeweiligen Hoteliers hoffen, erklärte der Experte von der Hochschule Kempten.

Der Ölteppich ist aus Sicht von US-Präsident Barack Obama eine "massive und möglicherweise noch nie dagewesene Naturkatastrophe". Um als Pauschalurlauber eine Reise kostenlos stornieren zu dürfen, müsse es jedoch eine erhebliche Gefahr für die Erbringung der Reiseleistung oder für Leib und Leben des Reisenden geben, sagte Führich. "Beides kann ich im Moment noch nicht sehen." Wer jetzt seinen Sommerurlaub an den Stränden West-Floridas absagen möchte, müsse mit den normalen Stornoregeln der Veranstalter leben. Diese sähen in der Regel vor, dass absagende Gäste bis einen Monat vor Reiseantritt ihre Anzahlung von 20 Prozent verlieren.

"Erhebliche Beeinträchtigung der Reiseleistung"

Dass USA-Reisen aufgrund des Ölteppichs kostenlos gekündigt werden könnten, hält Führich grundsätzlich allerdings für möglich: "Man muss nicht warten, bis die ganze Küste da vollgeschwemmt ist, sondern es reicht dazu eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 Prozent." Wann das an den Badezielen der Veranstalter der Fall sein wird, lasse sich im Moment allerdings noch nicht sagen. Und außerdem müsse es ja eine erhebliche Beeinträchtigung der Reiseleistung geben. Hier komme es auf die genauen Umstände im Einzelfall an: Viele Gäste könnten von den Veranstaltern darauf verwiesen werden, dass es neben den Stränden in den USA noch viele andere Möglichkeiten der Urlaubsgestaltung gibt. Auch hier gebe es aber Grenzen, sagte Führich: "Wer absoluter Badefan ist, kann nicht dazu gezwungen werden, Golf zu spielen."

Arbeiter in St. Tammany Parish in Fort Pike (Louisiana) legen Barrieren, die das Öl zurückhalten sollen.

Arbeiter in St. Tammany Parish in Fort Pike (Louisiana) legen Barrieren, die das Öl zurückhalten sollen.

(Foto: dpa)

Bei Individualreisenden, die eine Hotelbuchung wieder zurückziehen wollen, gebe es keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit, erläuterte Führich. "Der Reisende muss also Stornokosten zahlen wie vereinbart. Oder er versucht eine einvernehmliche Vertragsänderung". Die könnte so aussehen, dass sich der Hotelier kulant zeigt, wenn der Gast ihm verspricht, für einen späteren Zeitpunkt erneut zu buchen. Der Reiserechtler hält solche Verhandlungen über Urlaubsreisen in den Sommermonaten derzeit allerdings noch für verfrüht. Die Erfahrung zeige: Je eher man kommt mit solchen Ansinnen kommt, "desto mehr trifft man auf Unverständnis bei den Anbietern", erklärte Führich.

Ursache des wachsenden Ölteppichs ist die Bohrinsel "Deepwater Horizon". Sie explodierte und sank am 22. April. Seitdem sprudeln pro Tag knapp 700 Tonnen Rohöl ins Meer. Die US-Bundesstaaten Louisiana, Florida, Alabama und Mississippi haben deswegen inzwischen den Notstand ausgerufen.

Quelle: ntv.de, dpa

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