Im Sichtflug nach Hause Passagiere müssen nicht mit
20.04.2010, 13:50 Uhr
Laut Rechtsexperten müssen Passagiere die angebotenen Sichtflüge nicht annehmen.
Fluggäste müssen sich nach Auffassung des Frankfurter Flugrechtsexperten Prof. Ronald Schmidt nicht auf die derzeit von den Fluggesellschaften angebotenen Sichtflüge einlassen. "Wem das zu unsicher erscheint, kann auch eine Umbuchung verlangen", sagte der Anwalt. Wenn die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) solche Flüge in der gegenwärtigen Situation für unverantwortlich halte, müsse der Laie nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.
Trotz einer generellen Sperrung des deutschen Luftraums fliegen einige Luftfahrtgesellschaften ihre Passagiere zurück in die Heimat.
(Foto: dpa)
Letztlich müssten solche Streitfälle aber ohnehin von Gerichten entschieden werden, sagte Schmidt. Da könne es sein, dass Richter bei einer zunehmenden Zahl unfallfreier Sichtflüge zugunsten der Fluggesellschaften entscheiden. Dieser Punkt sei gegenwärtig aber sicher noch nicht erreicht. Ein gewisses "Restrisiko" bleibe aber dennoch beim Passagier, dass er auf zusätzlichen Kosten sitzenbleiben könnte.
Klar ist laut Schmidt die Haftungsfrage im Falle eines Absturzes geregelt. Da müssten die Fluggesellschaften auch für Fehlleistungen ihrer Angestellten einstehen. Die Piloten, die auf Anweisung ihrer Gesellschaften die Sichtflüge durchführten, seien zwar für ihre Maschine verantwortlich. Ein zusätzliches Haftungsrisiko gingen sie aber nicht ein.
Der Anwalt zeigte sich verwundert über die Teilöffnung des Luftraums, bevor sichere Erkenntnisse über die Konzentration der Vulkanasche vorlagen. Auch die Argumentation, dass bereits Flugzeuge unfallfrei geflogen seien, könne ihn nicht überzeugen. "Das erinnert mich an ein kleines Kind, das sagt, dass es auch gestern nicht auf einem zugefrorenen See eingebrochen ist."
Quelle: ntv.de, dpa